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Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) -ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)- hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum)
-ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)-
hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 5. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 15.09.2010: 6. Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)hier: Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der derzeit geltenden Fassung. Beschluss: Das in der Sitzung vom 10.05.2006 vorgestellte Planungskonzept wird zusammen mit den Änderungen des Beschlusses über die Abschnittsbildung vom 21.02.2008 in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Beratungsergebnis: - einstimmig -