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Allgemeine Vorlage (Anlage 3 Umweltbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
206 kB
Erstellt
01.12.14, 11:42
Aktualisiert
01.12.14, 11:42
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Inhalt der Datei

67 Flächenausweisung Wal-MI-Pützbenden Bezeichnung Wal-MI-Pützbenden Art der Flächenausweisung Gemischte Baufläche Teilort: Wallenthal Größe [m²]: 9.992 Zusammenfassung/Hinweise: Heterogene Ortsrandlage, teilweise mit wertvollen Biotoptypen (alte Obstund Laubbäume). Landschaftsästhetisch störende Lagerflächen. Hinweise der ASP-I beachtlich. Lösung etwaiger Konflikte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Konfliktdichte: Erläuterung siehe Kap. 3 und Tab. 2 67.1 „gering“ „mäßig“ „erhöht“ „hoch“ Übergeordnete umweltbezogene Vorgaben/Inhalte aus dem Regionalplan Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung A-1 67.2 Derzeitiger Umweltzustand Schutzgut Mensch Geologie und Boden Wasser Bestand/Funktion/Vorbelastung Umfeld: Im N landwirtschaftl. Flächen, sonst Gemischte Bauflächen Erholung: Ortsrandlage (+),Nähe zur B266 (-) Vorbelastungen: Emissionen der B266 Geologie: Oberer Buntsandstein Bodeneinheit: Braunerde (B34, B72) Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: Bewertung/Bedeutung mittel gering - hoch Natürliche Bodenfruchtbarkeit: gering - hoch gering Filter und Puffer für Schadstoffe: gering - mittel schutzwürdig (Sand-/schuttböden Schutzwürdigkeit: bzw. fruchtbare Böden) Vorbelastungen: durch landwirtschaftliche Nutzung Nährstoff- und/oder Schadstoffeintrag und/oder mechanische Beeinträchtigungen möglich Grundwasser: Grundwasserkörper 274_13 Wasserwirtschaftl. Bedeutung: Mechernicher Trias-Senke; Poren/Kluft-GWL; mittel mäßig bis hohe Durchlässigkeit; sehr ergiebig Wasserschutz: keine Wasserschutzgebiete vorhanden Oberflächengewässer: Keine vorhanden keine Vorbelastungen: Erhöhte Nitratbelastung des GWK Klima/Luft Tiere und Pflanzen, Arten- und Biotopschutz Landschaft Kultur- und Sachgüter Rasen und Wiesen stellen geringe bis mittlere Kaltluftproduktionsflächen dar. Die Bäume/Sträucher haben Funktionen für die Schadstoff-/Staubfilterung bzw. Frischluftproduktion. Vorbelastungen: Emissionen der B266 gering - mittel Biotoptypen: Halb intensive Grünlandflächen, gering - hoch Obstbäume (jung-alt), lebensraumtypische Baumreihe, unversiegelte Lagerflächen, Gärten (inkl. Rasenflächen und Gehölzen), teilversiegelte und versiegelte Flächen (Wege, Scheune) Schutzgebiete: mittel • L 2.2-3 Schutzgebiete, sonstige Funktionen angrenzend: • keine Vorbelastungen: durch landwirtschaftliche Nutzung Nährstoff- und/oder Schadstoffeintrag und/oder mechanische Beeinträchtigungen möglich Abwechslungsreiche Ortsrandlage, allerdings gering ohne Weitblick. Vorbelastungen: Störung des ländlichen Charakters durch Holz- und tlw. Schrottlagerung keine bekannt keine Vorbelastungen: keine A-2 67.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung des Vorhabens Schutzgut Mensch Geologie und Boden Wasser Klima/Luft Tiere und Pflanzen, Arten- und Biotopschutz Landschaft Kultur- und Sachgüter Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Umsetzung der Planung anlagebedingt bau- und betriebsbedingt • Verlust von Flächen mit Wohnum• Beeinträchtigung der Wohnumfeldfunktion feldfunktion (z.B. Erholung) auch außerhalb der geplanten Bauflächen durch baubedingten Lärm, optische Be• Verlust an landwirtschaftlicher Proeinträchtigungen etc. duktionsfläche Geringe Beeinträchtigung Geringe Beeinträchtigung • Überbauung/Versiegelung mit Ver- • Gefahr der Verunreinigung durch Schadlust der Bodenfunktionen stoffeintrag Hohe Beeinträchtigung Mittlere Beeinträchtigung • Verringerung der Grundwasserneu- • Gefahr von Schadstoffeinträgen in das bildungsrate durch Überbauung Grund- und Oberflächengewässer • Erhöhter Oberflächenwasserabfluss durch Versiegelung Mittlere Beeinträchtigung Mittlere Beeinträchtigung • Inanspruchnahme von Kaltluftpro- • Emissionen durch erhöhtes Verkehrsduktionsflächen aufkommen, Betriebe etc. Geringe Beeinträchtigung Mittlere Beeinträchtigung • Verlust von Biotopfunktionen • Mögliche Beeinträchtigung angrenzender Biotope durch Schadstoffeintrag oder • mögliche Beeinträchtigung von sonstige Störungen Biotopvernetzungsfunktionen Mittlere Beeinträchtigung Geringe Beeinträchtigung • Veränderung des Ortsrandbildes • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit Einwirkungen in die freie Landwährend der Bauphase schaft Geringe Beeinträchtigung Geringe Beeinträchtigung • derzeit keine erkennbar • derzeit keine erkennbar Voraussichtlich keine Beeinträchtigung A-3 67.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Der derzeitige Zustand der betrachteten Schutzgüter und ihre Funktionen blieben weiterhin erhalten. 67.5 Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidungsmaßnahmen Verringerungsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen 67.6 • siehe auch Kap. 5.1 Umweltbericht • siehe auch Kap. 5.1 Umweltbericht • Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes können in der Regel erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sinnvoll erarbeitet werden. • Außerhalb des Plangebiets sind nach derzeitiger Bilanzierung (siehe LBP) Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen notwendig. • Im FNP sind Suchräume ausgewiesen, in denen die ökologische Kompensation primär umgesetzt werden soll (siehe Kap. 5.2). Beschreibung der verbleibenden erheblichen Umweltauswirkungen Die mit der Planung verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen sollen durch interne und ggf. externe Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, wobei eine konkrete Festlegung erst auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen kann. Bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist eine vollständige Kompensation des Eingriffs anzustreben. Die tatsächlich verbleibenden erheblichen Umweltauswirkungen können allerdings erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beurteilt werden. 67.7 Zusätzliche Angaben Erstellungsschwierigkeiten: Auf der Ebene des FNP konnten aus derzeitiger Sicht die erforderlichen Informationen ermittelt und zusammengestellt werden. Weitere Hinweise und Informationen durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und Träger öffentlicher Belange können ggf. im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die Datengrundlage zu den Belangen des Denkmalschutzes (Bodendenkmäler) ist unvollständig; eine abschließende Prüfung ist daher nicht möglich aber auf der Ebene des FNP auh nicht sinnvoll. Monitoring: Da die erheblichen Umweltauswirkungen erst im Rahmen der Umweltprüfung des Bebauungsplanverfahrens konkret ermittelt werden können, können auch erst auf dieser Planungsebene die spezifischen Überwachungserfordernisse festgelegt werden. Somit dient die Überwachung der Umweltauswirkungen der nachfolgenden Bebauungspläne (Monitoring) zugleich der Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des Flächennutzungsplanes eintreten. Auf die Unterrichtspflicht der Behörden gemäß § 4(3) BauGB wird hingewiesen. A-4