Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 08:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
70/2015 1. Ergänzung
07.05.2015
Vorlage erstellt:
21.04.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Aufstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) über die
erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“
(sog. „Außenbereichssatzung“)
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den
Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Rat beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“) und stimmt der Begründung zu.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2014 - Punkt 14 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Bereich „Straßbüsch“ (sog. „Außenbereichssatzung“) beschlossen.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes einschließlich Begründung
gem. § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09. Februar bis einschließlich 09. März 2015 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
20. Januar 2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Vorlagen-Nr. 70/2015 1. Ergänzung
Seite 2
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der
Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Der Satzungsentwurf und die Begründung sind als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.