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Beschlusstext (Anregung vom 26.01.2009 gemäß § 21 KrO NRW hier: Finanzierung von Arbeitslosenberatungsstellen )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlusstext (Anregung vom 26.01.2009 gemäß § 21 KrO NRW
hier: Finanzierung von Arbeitslosenberatungsstellen )

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Anregung vom 26.01.2009 gemäß § 21 KrO NRW hier: Finanzierung von Arbeitslosenberatungsstellen SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt die Anregung 161/2009 zum Anlass, nochmals auf die Ausführungen seiner Frakion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in der Sitzung des Kreistages am 10.12.2008 Bezug zu nehmen. Auch damals habe sich seine Fraktion für eine finanzielle Unterstützung der Arbeislosenberatungseinrichtungen durch den Kreis ausgesprochen. Seine Fraktion könne und werde daher die heute zur Diskussion stehende Anregung 161/2009 voll unterstützen, zumal mit einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen in diesem Jahr zu rechnen sei. Das Land NRW müsse seine ablehnende Haltung hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Arbeitslosenberatungseinrichtungen überdenken; der Kreis müsse in die Finanzierung ggf. eintreten. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt im Namen seiner Fraktion den Vorschlag der SPD-Fraktion, wonach insbesondere der Kreis in die Finanzierung eintreten sollte. Dies sei zwar spät, aber noch nicht zu spät. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt nimmt ebenfalls in seinen Ausführungen Bezug auf die Haushaltsrede und die Beschlüsse des Kreistages vom 10.12.2008. Der Antrag der AWO auf finanzielle Förderung des Kreises zur Erhaltung der Arbeitslosenberatungsstelle sei damals insbesondere mit dem Argument abgelehnt worden, dass die Aufgabe durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) übernommen werde. Dieser Argumentation und Begründung habe seine Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen mit dem Ergebnis, dass die Anregung 161/2009 abzulehnen sei. Es sei im Übrigen nicht sinnvoll, einmal durch den Kreistag abgelehnte Zuschussanträge über das Instrument der Bürgeranregung erneut in die politische Diskussion einzubringen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Anregung 161/2009 zu Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt A 161/2009