Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Anregung vom 26.01.2009 gemäß § 21 KrO NRW
hier: Finanzierung von Arbeitslosenberatungsstellen
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt die Anregung
161/2009 zum Anlass, nochmals auf die Ausführungen seiner
Frakion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in der
Sitzung des Kreistages am 10.12.2008 Bezug zu nehmen. Auch
damals habe sich seine Fraktion für eine finanzielle
Unterstützung der Arbeislosenberatungseinrichtungen durch
den Kreis ausgesprochen. Seine Fraktion könne und werde
daher die heute zur Diskussion stehende Anregung 161/2009
voll unterstützen, zumal mit einer Erhöhung der
Arbeitslosenzahlen in diesem Jahr zu rechnen sei. Das Land
NRW müsse seine ablehnende Haltung hinsichtlich der
finanziellen Unterstützung der
Arbeitslosenberatungseinrichtungen überdenken; der Kreis
müsse in die Finanzierung ggf. eintreten.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt im Namen
seiner Fraktion den Vorschlag der SPD-Fraktion, wonach
insbesondere der Kreis in die Finanzierung eintreten sollte. Dies
sei zwar spät, aber noch nicht zu spät.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt nimmt ebenfalls in seinen
Ausführungen Bezug auf die Haushaltsrede und die Beschlüsse
des Kreistages vom 10.12.2008. Der Antrag der AWO auf
finanzielle Förderung des Kreises zur Erhaltung der
Arbeitslosenberatungsstelle sei damals insbesondere mit dem
Argument abgelehnt worden, dass die Aufgabe durch die
Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) übernommen werde. Dieser
Argumentation und Begründung habe seine Fraktion zum
jetzigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen mit dem Ergebnis, dass
die Anregung 161/2009 abzulehnen sei.
Es sei im Übrigen nicht sinnvoll, einmal durch den Kreistag
abgelehnte Zuschussanträge über das Instrument der
Bürgeranregung erneut in die politische Diskussion
einzubringen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Anregung 161/2009 zu Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit abgelehnt
A 161/2009