Daten
Kommune
Kall
Größe
146 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 08:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
73/2015 1. Ergänzung
07.05.2015
Vorlage erstellt:
21.04.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 30.04.2015 –TOP 4- vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante .....) beschließt der Rat empfehlungsgemäß
a)
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer
Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
die Verwaltung zu beauftragen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage - wird
nachgereicht -) ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurden die seinerzeitigen
Erweiterungsflächen des Sägewerkes (ehemalige Flächen der Deutschen Bahn AG) durch Umwandlung bisheriger „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Bahnanlagen“ als „Gewerbliche Baufläche“ im FNP Kall dargestellt. Darüber hinaus wurde bisher keine verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes für diesen Bereich aufgestellt.
Um für das Gebiet unmittelbares Baurecht zu schaffen, ist es nunmehr erforderlich, einen Be-
Vorlagen-Nr. 73/2015 1. Ergänzung
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bauungsplan aufzustellen.
Das Planungsbüro wird in der Sitzung mehrere Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes an der L 204 in Kall, Trierer Straße, vorstellen.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom 30.04.15 –TOP 4- dem Rat empfohlen. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB bzw. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB –frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange – für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte
Plangebiet (wird nachgereicht) zu beschließen.