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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren))

Daten

Kommune
Kall
Größe
146 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 08:56
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan  Nr. 29 „Gewerbegebiet  an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren)) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan  Nr. 29 „Gewerbegebiet  an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 73/2015 1. Ergänzung 07.05.2015 Vorlage erstellt: 21.04.2015 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren) Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 30.04.2015 –TOP 4- vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante .....) beschließt der Rat empfehlungsgemäß a) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) die Verwaltung zu beauftragen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage - wird nachgereicht -) ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurden die seinerzeitigen Erweiterungsflächen des Sägewerkes (ehemalige Flächen der Deutschen Bahn AG) durch Umwandlung bisheriger „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Bahnanlagen“ als „Gewerbliche Baufläche“ im FNP Kall dargestellt. Darüber hinaus wurde bisher keine verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes für diesen Bereich aufgestellt. Um für das Gebiet unmittelbares Baurecht zu schaffen, ist es nunmehr erforderlich, einen Be- Vorlagen-Nr. 73/2015 1. Ergänzung Seite 2 bauungsplan aufzustellen. Das Planungsbüro wird in der Sitzung mehrere Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes an der L 204 in Kall, Trierer Straße, vorstellen. Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom 30.04.15 –TOP 4- dem Rat empfohlen. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB –frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Plangebiet (wird nachgereicht) zu beschließen.