Daten
Kommune
Kall
Größe
126 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
56/2015 2. Ergänzung
07.05.2015
Vorlage erstellt:
21.04.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den
Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 30.04.2015 –TOP 5- beschließt der Rat, den Beschluss vom 10. Februar 2015 wie folgt abzuändern:
Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW)
abgerechnet werden:
1. „Auf dem Kickberg“
(von Einmündung „Bendenstraße“ bis einschließlich Grundstück Haus-Nr. 8 bzw. 15)
Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abgerechnet werden:
2. „Auf dem Kickberg“
(oberhalb der Grundstücke Haus-Nr. 8 bzw. 15 bis Einmündung „In den Stöcken“)
Sachdarstellung:
Das als Grundlage für die Entscheidung der Bildung von Abrechnungsabschnitten zu Grunde
gelegte „Verzeichnis der vorhandenen Straßen“ wurde insoweit falsch interpretiert, da es sich bei
den genannten Grundstücken um die gleichen Namen handelte.
Daher ist der Beschluss vom 10. Februar 2015 dahingehend zu korrigieren, dass sich der nach
Kommunalabgabengesetz NRW abzurechnende Straßenabschnitt für den Bereich „Auf dem
Kickberg“ lediglich bis einschließlich den Grundstücksflächen der Haus-Nr. 8 bzw. 15 erstreckt.
Die somit oberhalb dieser Grundstücke liegenden Grundstücksflächen sind demzufolge bis zur
Einmündung des Straßenzuges „In den Stöcken“ nach den Vorgaben des Baugesetzbuches
(BauGB) abzurechnen.