Daten
Kommune
Hürtgenwald
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77 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
08.07.2010
96/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1/H/Be
16.06.2010
Bezeichnung
Widmung der Straße "St.-Donatus-Straße" im Ortsteil Straß
Sachverhalt:
In den Jahren 2007 bis 2008 wurde die Gemeindestraße „Sankt-Donatus-Straße“ erstmalig
endausgebaut. Zwischenzeitlich ist die Straße fertig gestellt und alle Grunderwerbsflächen im
Eigentum der Gemeinde.
Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als
Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen
vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft
begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die
Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger Rechte und Pflichten.
Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer
Straße dienenden Grundstückes ist oder das der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich
Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie erwähnt, ist die Gemeinde nunmehr Eigentümerin
aller zur Straße gehörender Flächen geworden. Aus diesem Grunde schlage ich vor, mich mit der
Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen.
Der Straßenbereich der gewidmet werden soll, ist im beigefügten Grundkartenausschnitt
(Anlage 1) markiert.
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Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die „St.-Donatus-Straße“ zwischen der Einmündung zur Gemeindestraße „Engpütz“ und der
Einmündung zur Gemeindestraße „Dollweg“ wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen
Verkehr als Gemeindestraße gem. § 6 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes NRW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit
der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen ? Nein
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)