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Beschlussvorlage (Widmung der Straße "St.-Donatus-Straße" im Ortsteil Straß)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Beschlussvorlage (Widmung der Straße "St.-Donatus-Straße" im Ortsteil Straß) Beschlussvorlage (Widmung der Straße "St.-Donatus-Straße" im Ortsteil Straß)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 08.07.2010 96/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1/H/Be 16.06.2010 Bezeichnung Widmung der Straße "St.-Donatus-Straße" im Ortsteil Straß Sachverhalt: In den Jahren 2007 bis 2008 wurde die Gemeindestraße „Sankt-Donatus-Straße“ erstmalig endausgebaut. Zwischenzeitlich ist die Straße fertig gestellt und alle Grunderwerbsflächen im Eigentum der Gemeinde. Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger Rechte und Pflichten. Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer Straße dienenden Grundstückes ist oder das der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie erwähnt, ist die Gemeinde nunmehr Eigentümerin aller zur Straße gehörender Flächen geworden. Aus diesem Grunde schlage ich vor, mich mit der Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen. Der Straßenbereich der gewidmet werden soll, ist im beigefügten Grundkartenausschnitt (Anlage 1) markiert. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Die „St.-Donatus-Straße“ zwischen der Einmündung zur Gemeindestraße „Engpütz“ und der Einmündung zur Gemeindestraße „Dollweg“ wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gem. § 6 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Finanzielle Auswirkungen ? Nein 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)