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Beschlußtext (Büchereiverwaltung hier: Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
01.10.10, 21:21
Aktualisiert
01.10.10, 21:21
Beschlußtext (Büchereiverwaltung
hier: Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur (Wahlperiode 2009/2014) am 14.09.2010: 6. Büchereiverwaltung hier: Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe FBL Herr Taron verweist auf die Änderungen in der vorliegenden Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei. So sei die Nutzung des Internets berücksichtigt und ein Gebührentarif beigefügt. Er weist darauf hin, dass Vergünstigungen für Hartz IV-Empfänger und Personen mit geringem Einkommen zunächst nicht aufgeführt seien. Hierfür enthalte § 1 Abs. 5 eine Generalklausel, die Regelungen für Härtefälle treffe. Er berichtet weiterhin, dass mit Einnahmen in Höhe von ca. 20.700 Euro gerechnet werde könne. Die Ausschussmitglieder begrüßen die neue Benutzungsordnung mit dem Gebührentarif. Auf Vorschlag von AM Herrn Meckelmann soll über die Gebühren erst nach den Gesprächen über die Haushaltskonsolidierung beschlossen werden. Diesem stimmen die übrigen Ausschussmitglieder zu. Im Anschluss gibt FBL Herr Taron einige redaktionelle Änderungen bekannt: § 6 Abs. 1 Satz 1 Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Beschädigung, Nässe und sonstigen Veränderungen zu bewahren. § 10 Satz 2 Benutzungsordnung Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei vom 28.Juni 2001 außer Kraft. Nr. 1. Gebührentarif 1. Gebühr pro Jahr für: Beschluss: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei mit den v.g. Änderungen zu beschließen Der Beschluss über die Gebührenfestsetzung soll nach Abschluss der Gespräche über den neuen Haushalt gefasst werden. Beratungsergebnis: - einstimmig -