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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
08.10.10, 21:15
Aktualisiert
08.10.10, 21:15
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 30.09.2010: 8. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 15.09.2010 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Anlage „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -