Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
08.10.10, 21:15
Aktualisiert
08.10.10, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 30.09.2010:
8.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 15.09.2010 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
Die Anlage „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung
Schuckenbaum) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen
Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -