Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,6 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
08.10.10, 21:15
Aktualisiert
08.10.10, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 30.09.2010:
9.1
Erlass einer Satzung für das Wasserschutzgebiet
Eingangs führt BM Herr Schemmel aus, dass es gegenüber dem vorgelegten Entwurf folgende
Änderungen gibt (die Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht):
- Bei der Aufzählung in § 2 Abs. 1 II. der Satzung wird zwischen den Straßen Bruchweg und Westring
die Straße Bolhöfer Weg eingefügt.
- § 3 Abs. 3 der Satzung:
Innerhalb eines Monats nach der Prüfung ist das Dichtheitsprüfprotokoll vom
Grundstückseigentümer oder dem sonst Pflichtigen nach § 61 a Abs. 3 LWG NRW der Gemeinde
Leopoldshöhe vorzulegen.
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 06.09.2010
beschließt der Rat sodann die „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I
und II der Gemeinde Leopoldshöhe“ in der geänderten Fassung.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -