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Beschlusstext (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Beschlusstext (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreistages am 10.12.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 94/2008 vom 05.11.2008 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW. Er erhebt Bedenken gegen das Änderungsverfahren des Regionalplanes. Das Regionalplanverfahren soll erst fortgeführt werden, wenn die rechtskräftigen Verordnungen zu den Überschwemmungsgebieten (Olef, Urft, Ahr) vorliegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 94/2008