Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
141/2015
23.06.2015
Vorlage erstellt:
10.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Willkens
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 14
Wegfall der Stelle des Beigeordneten
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die zum 01.07.2015 frei werdende Stelle des Beigeordneten nicht mehr neu
zu besetzen.
Sachdarstellung:
Der bisherige Beigeordnete, Herr Uwe Schmitz, hat seine Entlassung mit Ablauf des 30.06.2015
beantragt. Über diese wird unter TOP 13 entschieden.
Gemäß § 11 c der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wird ein/e hauptamtlicher Beigeordnete/r
gewählt. Der/Die Gewählte ist Allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters. Gem. Ziffer 2 der
Kommentierung zu § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung (Kommentar zur Gemeindeordnung NRW
– Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch) besteht „eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde
zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter nicht. Grundsätzlich empfiehlt sich die Einrichtung
von Beigeordneten erst in Gemeinden über 20.000 Einwohner.“ Außerdem wurde im Organisationsgutachten (Seite 14) folgendes festgestellt: „Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass bei einer Gemeinde der Größenordnung Kalls neben dem Bürgermeister ein/eine
Beigeordnete/r bestellt wird.“
Voraussetzung für den Wegfall ist die Änderung der Hauptsatzung. Hierüber wird unter TOP 15
entschieden.