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Allgemeine Vorlage (Wegfall der Stelle des Beigeordneten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Wegfall der Stelle des Beigeordneten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 141/2015 23.06.2015 Vorlage erstellt: 10.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Herr Willkens Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 14 Wegfall der Stelle des Beigeordneten Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die zum 01.07.2015 frei werdende Stelle des Beigeordneten nicht mehr neu zu besetzen. Sachdarstellung: Der bisherige Beigeordnete, Herr Uwe Schmitz, hat seine Entlassung mit Ablauf des 30.06.2015 beantragt. Über diese wird unter TOP 13 entschieden. Gemäß § 11 c der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wird ein/e hauptamtlicher Beigeordnete/r gewählt. Der/Die Gewählte ist Allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters. Gem. Ziffer 2 der Kommentierung zu § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung (Kommentar zur Gemeindeordnung NRW – Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch) besteht „eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter nicht. Grundsätzlich empfiehlt sich die Einrichtung von Beigeordneten erst in Gemeinden über 20.000 Einwohner.“ Außerdem wurde im Organisationsgutachten (Seite 14) folgendes festgestellt: „Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass bei einer Gemeinde der Größenordnung Kalls neben dem Bürgermeister ein/eine Beigeordnete/r bestellt wird.“ Voraussetzung für den Wegfall ist die Änderung der Hauptsatzung. Hierüber wird unter TOP 15 entschieden.