Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
30.04.10, 18:34
Aktualisiert
30.04.10, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin
11.05.2010
55/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
I Rie/G
06.04.2010
Bezeichnung
Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012
Sachverhalt:
Die Regelförderung für die Jahre 2007 bis 2009 wurde mit Ratsbeschluss vom 01.03.2007 (siehe
TOP 3.3 der Niederschrift) festgeschrieben. In dem damaligen Ratsbeschluss ist der ursprüngliche
Ratsbeschluss vom 03.12.2003 (siehe TOP 6 der Niederschrift) mit den jeweiligen Verteilmaßstäben bestätigt worden. Die Festlegung auf einen dreijährigen Zeitraum diente vor allen Dingen
dazu, den Vereinen finanzielle Planungssicherheit zu geben.
Als Kriterien für die Vergabe der Regelförderung sind im Jahre 2003 folgende Punkte festgelegt worden:
a) Jugendarbeit muss geleistet werden.
b) Zur Gewährung der Planungssicherheit für Vereine ist die grundsätzliche Fortschreibung auf drei
Jahre beizubehalten. Gravierende Veränderungen (z. B. bei der Anzahl der jugendlichen Mitglieder
oder Vereinsauflösungen) sind der Verwaltung durch die Vereine zu melden.
c) Die Verteilung erfolgt in den Sparten „Allgemeine Sportvereine“, „Sonstige Sportvereine“,
„Schützenbruderschaften“, „Karnevalsvereine“, „Musikvereine“ und „Sonstige Vereine“.
d) Bei der Höhe der Mittelzuteilung an die jeweiligen Sparten ist zu berücksichtigen, ob die jeweiligen
Vereine Einnahmemöglichkeiten über die Mitgliedsbeiträge hinaus besitzen.
e) Zur Gleichbehandlung innerhalb der Sparten sind die Fördermittel anhand der jeweiligen Anzahl der
jugendlichen Mitglieder auf die Vereine zu verteilen. Dabei ist für jeden Verein innerhalb der Sparten
zumindest ein Sockelbetrag in Höhe von 150,00 € zur Abdeckung der Grundaufwendungen für die
Jugendbetreuung anzusetzen.
f)
Ausgenommen von der Aufteilung nach jugendlichen Mitgliedern innerhalb der Sparten sind die
Karnevalsvereine. Sie erhalten innerhalb der Sparte jeweils den gleichen Förderbetrag.
g) Eine Aufteilung nach Abteilungen innerhalb des Hauptvereins entfällt. Die Anzahl der tatsächlichen
jugendlichen Mitgliedern des Hauptvereins ist maßgebend. Auch wenn das jugendliche Mitglied
mehreren Abteilungen des Hauptvereins angehört, ist es nur einmal zu berücksichtigen.
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h) In der Sparte „Sonstige Vereine“ gibt es nicht die Gewichtung nach „jugendlichen Mitgliedern“.
Maßgebend sind Intensität der Jugendarbeit sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des
Hauptvereins.
i)
Mit der Regelförderung sollen die Anschaffungen von Kostümen, Uniformen pp. abgegolten sein.
Eine Bezuschussung über investive Maßnahmen erfolgt nicht mehr.
Mit Schreiben vom 18.01.2010 wurden folgende gemeindliche Vereine angeschrieben und um
Rückantwort bezüglich der jugendlichen Mitglieder gebeten:
Männergesangsverein „Burgsänger“ e. V., Deutsches Rotes Kreuz, Bereitschaft Bergstein,
THW Bergstein, SG Germania Burgwart, KG „Burgberg Mösche“, Heimat und Verkehrsverein
„Burgberg im Hürtgenwald e. V., Maigesellschaft Bergstein, Forum „Berinstyn“, IG
Weihnachtsmarkt Bergstein, SG Burgwart, Abteilung Aikido, KG „Heed-Haase 1970 e.V., St.
Mauritius Schützenbruderschaft Brandenberg e. V., Vereine für Behindert Brandenberg 1995
e. V., KG „Löstige vom Bierkeller“, Musikverein „Rheinklänge“ Gey, TTV 1971 Gey e. V., St.
Hubertus Schützenbruderschaft Gey e. V., Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß
e.V., BSV Gey 1911 e. V., Kirchenchor St. Antonius Gey, Tennisclub Hürtgenwald-Gey e.V.,
Brieftaubenzuchtverein 06224 Heimatliebe Gey, Förderverein der Kindertageseinrichtung Gey,
Bike Sport Verein Profil, Arbeitskreis Alte Schule Großhau e. V., St. Hubertus
Schützenbruderschaft Großhau e. V., Kath. Frauengemeinschaft Großhau-Hürtgen-Kleinhau,
Hahnengesellschaft Hürtgen, FC Grenzwacht 1931 Hürtgen e. V., St. Kreuz
Schützenbruderschaft Hürtgen 1871 e. V., Tambourcorps „Rheingold“ Hürtgen 1924 e. V.,
Heimat- und Verkehrsverein Hürtgen-Kleinhau-Großhau e. V., Jugend Rotes Kreuz,
Sangesfreunde Hürtgen, PBC Musketier, Modellflugverein Hürtgenwald e. V.,
Modellsportverein Hürtgenwald e. V., Luftsportverein Düren e. V., Budosport Hürtgenwald e.
V., Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Düren e. V., REH Förderverein, Geschichtsverein
Hürtgenwald e. V., Mandolinenorchester Hürtgenwald e. V., Reservistenkameradschaft
Hürtgenwald, Förderverein „Windhunde mahnen zum Frieden“ e. V., „HöhenArt Hürtgenwald“
e. V., Motorsport Club Kleinhau e. V., Besenbinderzunft Kleinhau 1970 e. V., Verein der
Freunde und Förderer der HS Hürtgenwald e. V., St. Rochus Schützenbruderschaft Kleinhau
e. V., Musikfreunde Kleinhau e. V., SC Alemannia Straß, St. Donatus Schutzenbruderschaft
1886 Straß e. V., Angelsportverein Hürtgenwald e. V., Verkehrsverein Vossenack-Simonskall
e. V., Trommler- und Pfeifferkorps „Einigkeit“ Vossenack e. V., Chorgemeinschaft BergsteinVossenack, St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack e. V., Deutsche Pfadfinderschaft St.
Georg Vossenack, Rheinische Landfrauenvereinigung, Eifelverein Ortsgruppe Vossenack, FC
Germania Vossenack, Volksmuskanten Vossenack, Tennisclub Vossenack 1981 e. V.,
Bogengemeinschaft Mensch und Natur, Rollstuhlsportgruppe Eifel e. V., Vereins- und
Dorfgemeinschaft Vossenack, Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Vossenack, KG „ElsSpechte“ Vossenack, Laienspielgruppe Lampenfieder Vossenack, exArt-Musiktheater FGV e.
V., Gesellschaft Frohsinn e. V..
Die Rückmeldungen liegen nunmehr vor. Insgesamt haben sich 51 Vereine gemeldet. 23
Vereine gaben keine Rückantwort.
Folgende 27 Vereine haben in den vergangenen Jahren bereits Regelförderung erhalten:
Bike Sport Verein Profil
BSV Gey
Budosport Hürtgenwald
Deutsche Pfadfinderschaft „St. Georg“ Vossenack
Eifelverein Ortsgruppe Vossenack
FC Germania Vossenack
FC Grenzwacht Hürtgen
KG „Besenbinderzunft“ Kleinhau
- Seite 2 von 4 -
150,00 €
995,00 €
510,00 €
1.600,00 €
200,00 €
3.080,00 €
720,00 €
625,00 €
KG „Els-Spechte“ Vossenack
KG „Heed-Hase“ Brandenberg
KG „Löstige vom Bierkeller“
Luftsportverein Düren-Hürtgenwald
MSC Kleinhau e. V.
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
SC Alemannia Straß
SG „Germania Burgwart“
St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
St. Kreuz Schützenbruderschaft Hürtgen
Tambourcorps „Rheingold“ Hürtgen
Tennisclub 1980 Vossenack
Tennisclub Gey
Trommler- und Pfeifferkorps „Einigkeit“ Vossenack
TTV 1971 Gey
Volksmusikanten Vossenack
625,00 €
625,00 €
625,00 €
150,00 €
150,00 €
1.650,00 €
1.280,00 €
1.235,00 €
250,00 €
150,00 €
450,00 €
400,00 €
500,00 €
150,00 €
255,00 €
300,00 €
150,00 €
1.650,00 €
7 Vereine haben bisher keine Regelförderung erhalten, haben aber jugendliche Mitglieder.
Heimat- Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e. V.
exArt Musiktheater FGV e. V.
Aikido Hürtgenwald e. V.
THW Hürtgenwald
Arbeitskreis Alte Schule Großhau
Jugendrot Kreuz Hürtgen
Bogengemeinschaft Mensch und Natur
48 Jugendliche aus HW
ca. 6 Jugendliche aus HW
4 Jugendliche aus HW
41 Jugendliche aus HW
15 Jugendliche aus HW
20 Jugendliche aus HW
6 Jugendliche aus HW
Folgende 17 Vereine haben keine jugendlichen Mitglieder und benötigen laut eigenen
Aussagen keine Regelförderung:
Kirchenchor der Pfarre St. Josef Vossenack, Verkehrsverein Vossenack-Simonskall e. V.,
Heimat- und Verkehrsverein „Burgberg in Hürtgenwald“ e. V., Musikfreunde Kleinhau e. V.,
Kirchenchor St. Antonius Gey, Förderverein der GGS Vossenack, Förderverein Kindergarten
Gey e. V, Verein der Freunde und Förderer der HS Hürtgenwald, REH Förderverein,
Mandolinenorchester Hürtgenwald, KG „Burgberg Mösche“, DRK Bereitschaft Bergstein,
Rheinische Landfrauenvereinigung Vossenack-Raffelsbrand, Heimat- und Verkehrsverein
Hürtgen-Kleinhau-Großhau e. V., Sangesfreunde Hürtgen e. V., Kath. Frauengemeinschaft
Großhau-Kleinhau-Hürtgen und Förderverein „Windhunde mahnen zum Frieden e. V.“.
In den vergangenen Jahren sind jeweils 20.000,00 € als Regelförderung an die Vereine
ausgezahlt worden. Die Verteilung auf die einzelnen Vereine für das Jahr 2009 entnehmen Sie
bitte aus der beiliegenden Anlage 1.
Vor einer evtl. Neuverteilung der Fördermittel soll überdacht werden, ob die Regelförderung in
Höhe von jeweils 20.000,00 € grundsätzlich beibehalten werden soll. Denkbar wäre auch eine
Reduzierung aufgrund der äußerst beengten finanziellen Situation der Gemeinde.
An dieser Stelle darf nicht verkannt werden, dass die ortsansässigen Vereine eine überaus
wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, indem sie für die Jugend qualitativ
hochwertige Freizeitaktivitäten anbieten und so einen hohen Wert für die Gesellschaft
besitzen. Ohne Ehrenamt sind diese Aufgaben ohne erheblichen Personal- und
Kostenaufwand nicht zu erfüllen.
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Im vergangenen Förderzeitraum (2007, 2008 und 2009) hat sich meiner Kenntnis nach kein
Bedarf für eine Änderung oder Überarbeitung der Förderrichtlinien ergeben.
Es wird daher um grundsätzliche Beratung und Entscheidung gebeten.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, für
die Regelförderung 2010 bis 2012 jährlich 20.000,00 bereitzustellen.
Weiterhin rät der Ausschuss dem Rat, folgende Regelförderungsbeträge an die Vereine
auszuschütten:
…………………….
…………………….
…………………….
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
- Seite 4 von 4 -
(Bürgermeister)