Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
145 kB
Erstellt
30.04.10, 18:34
Aktualisiert
30.04.10, 18:34
Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012) Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012) Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012) Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 145 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 11.05.2010 55/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: I Rie/G 06.04.2010 Bezeichnung Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; hier: Bestätigung des bisherigen Verteilmaßstabes für den Zeitraum 2010 bis 2012 Sachverhalt: Die Regelförderung für die Jahre 2007 bis 2009 wurde mit Ratsbeschluss vom 01.03.2007 (siehe TOP 3.3 der Niederschrift) festgeschrieben. In dem damaligen Ratsbeschluss ist der ursprüngliche Ratsbeschluss vom 03.12.2003 (siehe TOP 6 der Niederschrift) mit den jeweiligen Verteilmaßstäben bestätigt worden. Die Festlegung auf einen dreijährigen Zeitraum diente vor allen Dingen dazu, den Vereinen finanzielle Planungssicherheit zu geben. Als Kriterien für die Vergabe der Regelförderung sind im Jahre 2003 folgende Punkte festgelegt worden: a) Jugendarbeit muss geleistet werden. b) Zur Gewährung der Planungssicherheit für Vereine ist die grundsätzliche Fortschreibung auf drei Jahre beizubehalten. Gravierende Veränderungen (z. B. bei der Anzahl der jugendlichen Mitglieder oder Vereinsauflösungen) sind der Verwaltung durch die Vereine zu melden. c) Die Verteilung erfolgt in den Sparten „Allgemeine Sportvereine“, „Sonstige Sportvereine“, „Schützenbruderschaften“, „Karnevalsvereine“, „Musikvereine“ und „Sonstige Vereine“. d) Bei der Höhe der Mittelzuteilung an die jeweiligen Sparten ist zu berücksichtigen, ob die jeweiligen Vereine Einnahmemöglichkeiten über die Mitgliedsbeiträge hinaus besitzen. e) Zur Gleichbehandlung innerhalb der Sparten sind die Fördermittel anhand der jeweiligen Anzahl der jugendlichen Mitglieder auf die Vereine zu verteilen. Dabei ist für jeden Verein innerhalb der Sparten zumindest ein Sockelbetrag in Höhe von 150,00 € zur Abdeckung der Grundaufwendungen für die Jugendbetreuung anzusetzen. f) Ausgenommen von der Aufteilung nach jugendlichen Mitgliedern innerhalb der Sparten sind die Karnevalsvereine. Sie erhalten innerhalb der Sparte jeweils den gleichen Förderbetrag. g) Eine Aufteilung nach Abteilungen innerhalb des Hauptvereins entfällt. Die Anzahl der tatsächlichen jugendlichen Mitgliedern des Hauptvereins ist maßgebend. Auch wenn das jugendliche Mitglied mehreren Abteilungen des Hauptvereins angehört, ist es nur einmal zu berücksichtigen. - Seite 1 von 4 - h) In der Sparte „Sonstige Vereine“ gibt es nicht die Gewichtung nach „jugendlichen Mitgliedern“. Maßgebend sind Intensität der Jugendarbeit sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des Hauptvereins. i) Mit der Regelförderung sollen die Anschaffungen von Kostümen, Uniformen pp. abgegolten sein. Eine Bezuschussung über investive Maßnahmen erfolgt nicht mehr. Mit Schreiben vom 18.01.2010 wurden folgende gemeindliche Vereine angeschrieben und um Rückantwort bezüglich der jugendlichen Mitglieder gebeten: Männergesangsverein „Burgsänger“ e. V., Deutsches Rotes Kreuz, Bereitschaft Bergstein, THW Bergstein, SG Germania Burgwart, KG „Burgberg Mösche“, Heimat und Verkehrsverein „Burgberg im Hürtgenwald e. V., Maigesellschaft Bergstein, Forum „Berinstyn“, IG Weihnachtsmarkt Bergstein, SG Burgwart, Abteilung Aikido, KG „Heed-Haase 1970 e.V., St. Mauritius Schützenbruderschaft Brandenberg e. V., Vereine für Behindert Brandenberg 1995 e. V., KG „Löstige vom Bierkeller“, Musikverein „Rheinklänge“ Gey, TTV 1971 Gey e. V., St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey e. V., Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e.V., BSV Gey 1911 e. V., Kirchenchor St. Antonius Gey, Tennisclub Hürtgenwald-Gey e.V., Brieftaubenzuchtverein 06224 Heimatliebe Gey, Förderverein der Kindertageseinrichtung Gey, Bike Sport Verein Profil, Arbeitskreis Alte Schule Großhau e. V., St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau e. V., Kath. Frauengemeinschaft Großhau-Hürtgen-Kleinhau, Hahnengesellschaft Hürtgen, FC Grenzwacht 1931 Hürtgen e. V., St. Kreuz Schützenbruderschaft Hürtgen 1871 e. V., Tambourcorps „Rheingold“ Hürtgen 1924 e. V., Heimat- und Verkehrsverein Hürtgen-Kleinhau-Großhau e. V., Jugend Rotes Kreuz, Sangesfreunde Hürtgen, PBC Musketier, Modellflugverein Hürtgenwald e. V., Modellsportverein Hürtgenwald e. V., Luftsportverein Düren e. V., Budosport Hürtgenwald e. V., Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Düren e. V., REH Förderverein, Geschichtsverein Hürtgenwald e. V., Mandolinenorchester Hürtgenwald e. V., Reservistenkameradschaft Hürtgenwald, Förderverein „Windhunde mahnen zum Frieden“ e. V., „HöhenArt Hürtgenwald“ e. V., Motorsport Club Kleinhau e. V., Besenbinderzunft Kleinhau 1970 e. V., Verein der Freunde und Förderer der HS Hürtgenwald e. V., St. Rochus Schützenbruderschaft Kleinhau e. V., Musikfreunde Kleinhau e. V., SC Alemannia Straß, St. Donatus Schutzenbruderschaft 1886 Straß e. V., Angelsportverein Hürtgenwald e. V., Verkehrsverein Vossenack-Simonskall e. V., Trommler- und Pfeifferkorps „Einigkeit“ Vossenack e. V., Chorgemeinschaft BergsteinVossenack, St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack e. V., Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Vossenack, Rheinische Landfrauenvereinigung, Eifelverein Ortsgruppe Vossenack, FC Germania Vossenack, Volksmuskanten Vossenack, Tennisclub Vossenack 1981 e. V., Bogengemeinschaft Mensch und Natur, Rollstuhlsportgruppe Eifel e. V., Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack, Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Vossenack, KG „ElsSpechte“ Vossenack, Laienspielgruppe Lampenfieder Vossenack, exArt-Musiktheater FGV e. V., Gesellschaft Frohsinn e. V.. Die Rückmeldungen liegen nunmehr vor. Insgesamt haben sich 51 Vereine gemeldet. 23 Vereine gaben keine Rückantwort. Folgende 27 Vereine haben in den vergangenen Jahren bereits Regelförderung erhalten: Bike Sport Verein Profil BSV Gey Budosport Hürtgenwald Deutsche Pfadfinderschaft „St. Georg“ Vossenack Eifelverein Ortsgruppe Vossenack FC Germania Vossenack FC Grenzwacht Hürtgen KG „Besenbinderzunft“ Kleinhau - Seite 2 von 4 - 150,00 € 995,00 € 510,00 € 1.600,00 € 200,00 € 3.080,00 € 720,00 € 625,00 € KG „Els-Spechte“ Vossenack KG „Heed-Hase“ Brandenberg KG „Löstige vom Bierkeller“ Luftsportverein Düren-Hürtgenwald MSC Kleinhau e. V. Musikverein „Rheinklänge“ Gey SC Alemannia Straß SG „Germania Burgwart“ St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack St. Kreuz Schützenbruderschaft Hürtgen Tambourcorps „Rheingold“ Hürtgen Tennisclub 1980 Vossenack Tennisclub Gey Trommler- und Pfeifferkorps „Einigkeit“ Vossenack TTV 1971 Gey Volksmusikanten Vossenack 625,00 € 625,00 € 625,00 € 150,00 € 150,00 € 1.650,00 € 1.280,00 € 1.235,00 € 250,00 € 150,00 € 450,00 € 400,00 € 500,00 € 150,00 € 255,00 € 300,00 € 150,00 € 1.650,00 € 7 Vereine haben bisher keine Regelförderung erhalten, haben aber jugendliche Mitglieder. Heimat- Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e. V. exArt Musiktheater FGV e. V. Aikido Hürtgenwald e. V. THW Hürtgenwald Arbeitskreis Alte Schule Großhau Jugendrot Kreuz Hürtgen Bogengemeinschaft Mensch und Natur 48 Jugendliche aus HW ca. 6 Jugendliche aus HW 4 Jugendliche aus HW 41 Jugendliche aus HW 15 Jugendliche aus HW 20 Jugendliche aus HW 6 Jugendliche aus HW Folgende 17 Vereine haben keine jugendlichen Mitglieder und benötigen laut eigenen Aussagen keine Regelförderung: Kirchenchor der Pfarre St. Josef Vossenack, Verkehrsverein Vossenack-Simonskall e. V., Heimat- und Verkehrsverein „Burgberg in Hürtgenwald“ e. V., Musikfreunde Kleinhau e. V., Kirchenchor St. Antonius Gey, Förderverein der GGS Vossenack, Förderverein Kindergarten Gey e. V, Verein der Freunde und Förderer der HS Hürtgenwald, REH Förderverein, Mandolinenorchester Hürtgenwald, KG „Burgberg Mösche“, DRK Bereitschaft Bergstein, Rheinische Landfrauenvereinigung Vossenack-Raffelsbrand, Heimat- und Verkehrsverein Hürtgen-Kleinhau-Großhau e. V., Sangesfreunde Hürtgen e. V., Kath. Frauengemeinschaft Großhau-Kleinhau-Hürtgen und Förderverein „Windhunde mahnen zum Frieden e. V.“. In den vergangenen Jahren sind jeweils 20.000,00 € als Regelförderung an die Vereine ausgezahlt worden. Die Verteilung auf die einzelnen Vereine für das Jahr 2009 entnehmen Sie bitte aus der beiliegenden Anlage 1. Vor einer evtl. Neuverteilung der Fördermittel soll überdacht werden, ob die Regelförderung in Höhe von jeweils 20.000,00 € grundsätzlich beibehalten werden soll. Denkbar wäre auch eine Reduzierung aufgrund der äußerst beengten finanziellen Situation der Gemeinde. An dieser Stelle darf nicht verkannt werden, dass die ortsansässigen Vereine eine überaus wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, indem sie für die Jugend qualitativ hochwertige Freizeitaktivitäten anbieten und so einen hohen Wert für die Gesellschaft besitzen. Ohne Ehrenamt sind diese Aufgaben ohne erheblichen Personal- und Kostenaufwand nicht zu erfüllen. - Seite 3 von 4 - Im vergangenen Förderzeitraum (2007, 2008 und 2009) hat sich meiner Kenntnis nach kein Bedarf für eine Änderung oder Überarbeitung der Förderrichtlinien ergeben. Es wird daher um grundsätzliche Beratung und Entscheidung gebeten. 1 Anlage Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, für die Regelförderung 2010 bis 2012 jährlich 20.000,00 bereitzustellen. Weiterhin rät der Ausschuss dem Rat, folgende Regelförderungsbeträge an die Vereine auszuschütten: ……………………. ……………………. ……………………. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 4 von 4 - (Bürgermeister)