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Beschlusstext (Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,3 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Beschlusstext (Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreistages am 10.12.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 23 Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen Der Kreistag wählt auf der Basis des § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), geändert durch Artikel 107 des Gesetzes vom 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708), Fassung der Änderung durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 522), für die Dauer der laufenden Legislatuperiode nachstehende Person zum Mitglied des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde. Für die nach § 12 LG NRW anerkannten Vereine (BUND; NABU; LNU) Mitglied: Engelke, Andreas Kreuz-Weiher-Str. 10 53894 Mechernich-Breitenbenden Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 477/2008