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Beschlusstext (ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Beschlusstext (ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreistages am 10.12.2008 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen TOP 24 V 480/2008 Für die FDP-Fraktion beantragt Kreistagsmitglied Rauw getrennte Abstimmung des Kreistages zum ÖPNVUmlagebetrag und zur Festschreibung des Mindeststandards im ÖPNV. Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 480/2008 unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 25.11.2008 (siehe Z 2/V 480/2008) zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt, den ÖPNV-Umlagebetrag über eine differenzierte Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW auf die kreisangehörigen Kommunen zu verteilen. Die Umlage soll zu 15% nach den allgemeinen Kreisumlagegrundlagen und zu 85% nach Nutz-Kilometern entsprechend den Ausführungen in der Vorlage 480/2008 berechnet werden. Der Mindeststandard im ÖPNV soll entsprechend des ab dem 14. Dezember 2008 wirksam werdenden ÖPNV-Angebotes incl. des bestehenden TaxiBus-Angebotes festgeschrieben werden. Bei Bedarf erfolgt die Fortschreibung des Mindeststandards. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 3 Gegenstimmen