Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 08:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
89/2015 1. Ergänzung
07.05.2015
Vorlage erstellt:
24.04.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Dem geänderten und vorgestellten Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung mit Umweltbericht wird
beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Artenschutzprüfung der Stufe 1
Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall
Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste):
Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, Dez. 51, Köln vom
20.08.2012
Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 (KBD) vom 01.08.2012
Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung, vom 23.10.2012
Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 03.09.2012
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 06.09.2012
Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 08.10.2012 und 12.02.2013
Stellungnahme Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 14.08.2012
Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund,
vom 20.09.2012
Vorlagen-Nr. 89/2015 1. Ergänzung
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Seite 2
Stellungnahme IHK Aachen vom 03.09.2012
Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln, Dez. 53 – Immissionsschutz -, vom
21.09.2012 und 13.12.2012
Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 26.09.2012
Stellungnahme Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde vom 26.10.2012
Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, vom 12.09.2012
Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 20.08.2012
Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren
Lfd. Nrn. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17,18 19, 20, 21, 22 und 27-32
aus der beigefügten Abwägungsliste
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten
Übersichtskarte (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 – Punkt 11 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 20.11.2014 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beschlossen, dem Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zuzustimmen und den Entwurf gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen und Niederschriften wird
verwiesen.
Auf der Grundlage dieser Beschlussfassung hat die Verwaltung den Entwurf zur Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zwecks Prüfung und Mitteilung, ob die
Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist, übersandt.
Mit Verfügung vom 09. Februar 2015 (Eingang: 03. März 2015) teilt die Bezirksregierung Köln,
Dezernat 32, mit, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen den Flächennutzungsplan-Entwurf bestehen. Es werden jedoch Bedenken aus städtebaulicher Sicht
vorgetragen. Darüber hinaus wurden weitere Hinweise zum großflächigen Einzelhandel, Artenschutz sowie zur Pandarstellung und Begründung vorgetragen.
Daraufhin hat am 17. April 2015 mit der Bezirksregierung Köln, ein weiteres Abstimmungsgespräch zur Erörterung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen stattgefunden.
Aufgrund der Abstimmung mit der Bezirksregierung ist der Offenlageentwurf zur Neuaufstellung
FNP insbesondere hinsichtlich der Darstellung der Thematik „Windenergieplanung“ vor dem Hintergrund bestehender Rechtsprechung und des Windenergie-Erlasses vom 11.07.2011 zu ändern. Die planungsrechtliche Abwicklung der Thematik soll nunmehr über ein separates Verfahren erfolgen, und zwar mit dem eigens für derartige Außenbereichsnutzungen geschaffenen Instrument des „Sachlichen Teilflächennutzungsplans“ nach § 5 Abs. 2b BauGB.
Darüber hinaus wurde aufgrund eines aktuell vorliegenden Bauantrages für die Erweiterung des
Lebensmittelmarktes an der Hüttenstraße 104 eine Erhöhung der max. Verkaufsfläche von 1.000
qm auf 1.050 qm erörtert.
Seitens der Bezirksregierung Köln wurde einer entsprechenden Erhöhung der max. Verkaufsfläche aus Sicht der Landesplanung zugestimmt, so dass vorgeschlagen wird, die Darstellung des
Sondergebietes (SO 5) im Flächennutzungsplan sowie die Festsetzung im Vorentwurf des Be-
Vorlagen-Nr. 89/2015 1. Ergänzung
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bauungsplanes Nr. 27 „Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Kall 1“ entsprechend zu
ändern.
Die oben erläuterten Änderungen sowie noch diverse Änderungen der Planzeichnung und Begründung (meist redaktioneller Art) wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Tourismus und Wirtschaftsförderung am 30.04.2015 durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt.
Nach Abstimmung der Änderungen mit der Bezirksregierung wird die Darstellung der Änderungen digital zur Verfügung gestellt und darüber hinaus eine komplette Druckausfertigung des Entwurfes zur Neuaufstellung des FNP Kall (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, sowie
landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - siehe Abwägungslisten aus dem Vorverfahren über die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - ) im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt.