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Allgemeine Vorlage (1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 134/2015 1.Ergänzung 23.06.2015 Vorlage erstellt: 08.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.2 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2015 –TOP 5.2- beschließt der Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 24.09.2014 zu erlassen. Sachdarstellung: In der Vergangenheit haben sich in der Verwaltungspraxis diverse Probleme ergeben, denen mit den vorgelegten Änderungen der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall abgeholfen werden soll. Diese werden wie folgt erläutert: Erläuterung zu § 2 Absatz 4 Satz 3 (Gebührenmaßstab und Gebührensätze): Die Verwaltung schlägt vor aufgrund erheblicher Nachfragen und Missverständnissen, sowie zur Klarstellung der Ausführungen der Satzung Korrekturen vorzunehmen. In den neu formulierten zwei Absätzen wird die Nutzung der gebührenfreien und zusätzlichen Biotonnen detailliert erläutert. Erläuterung zu § 2 Absatz 6 (Gebührenmaßstab und Gebührensätze): Aus kosten- und logistischen Gründen, konnte der Windelsack 50l nicht eingeführt werden. Derzeit wird der 70l Restabfallsack mit der Aufschrift „Windelsack“ für 2,00 EURO verkauft. Weiterhin muss ein Abschnitt bei den Ausnahmefällen der bereitgestellten Abfallsäcke mit Hinweis auf die Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kall geändert werden. Erläuterung zu § 2 Absatz 7 (Gebührenmaßstab und Gebührensätze): In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Problemen bei der Erhebung der Gebühr für den Tonnentausch. Aus diesem Grund muss hier die Formulierung erweitert werden. Vorlagen-Nr. 134/2015 1. Ergänzung Seite 2 Zur allgemeinen Klarstellung wird nachstehende Fassung zur Beschlussfassung empfohlen: a) Den § 2 „Gebührenmaßstab und Gebührensätze“ wie in o.a. Erläuterungen und den Anlagen 1 und 2 formuliert abzuändern. Zur Erläuterung der einzelnen Änderungen hat die Verwaltung eine Synopse erstellt, die als Anlage 1 beigefügt ist.