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Allgemeine Vorlage (Synopse)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Synopse)

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Inhalt der Datei

Synopse der geänderten Artikel bzw. Paragraphen der Gebührensatzung über die Abfallsatzung der Gemeinde Kall vor und nach der geplanten 1. Änderung alte Fassung §2 Gebührenmaßstab und Gebührensätze (4) In den Gebühren nach Absatz 1 dieser Satzung sind auch die Kosten für das Einsammeln und Befördern der Abfälle nach § 13 der Abfallentsorgungssatzung sowie die Kosten für die Vorhaltung einer Biotonne enthalten. Die Anzahl der gebührenfreien Biotonne richtet sich nach der Anzahl der veranlagten Restabfallbehälter. neue Fassung §2 Gebührenmaßstab und Gebührensätze (4) In den Gebühren nach Absatz 1 dieser Satzung sind auch die Kosten für das Einsammeln und Befördern der Abfälle nach § 13 der Abfallentsorgungssatzung sowie die Kosten für die Vorhaltung einer Biotonne enthalten. Die Anzahl der gebührenfreien Biotonne richtet sich nach der Anzahl der veranlagten Restabfallbehälter. Die Anzahl der gebührenfreien Biotonne ist wie folgt geregelt: Bei 60 l und 80 l Restabfallbehälter - 120 l Biotonne gebührenfrei Bei 120 l und 240 l Restabfallbehälter - 120 l oder 240 l Biotonne gebührenfrei Bei einem 1.100 Restabfallcontainer - max. 4 Biotonnen á 240 l gebührenfrei Die Gebühr für die Nutzung zusätzlicher Biotonnen betragen Die Gebühr für die Nutzung zusätzlicher Biotonnen betragen für jede weitere 120 l Biotonne 25,50 EURO jährlich, für jede weitere 240 l Biotonne 47,50 EURO jährlich. für jede weitere 120 l Biotonne 25,50 EURO jährlich, für jede weitere 240 l Biotonne 47,50 EURO jährlich. Für eine 240l Biotonne statt einer gebührenfreien 120 l Biotonne beträgt die Gebühr zusätzlich 22,00 EURO jährlich. (6) Für die in Ausnahmefällen bereitgestellten Abfallsäcke nach § 10 Abs. 2 a) und b) der Abfallentsorgungssatzung beträgt die Gebühr für (6) Für die in Ausnahmefällen bereitgestellten Abfallsäcke nach § 13 Abs. 2 a) und b) der Abfallentsorgungssatzung beträgt die Gebühr für den 70 l Restabfallsack 3,00 EURO den 70 l Bioabfallsack 1,50 EURO den 50 l Windelsack 2,00 EURO den 70 l Restabfallsack 3,00 EURO den 70 l Bioabfallsack 1,50 EURO den 70 l Windelsack 2,00 EURO (7) Die Gebühr für den Austausch und die Änderung für jedes Abfallgefäß beträgt 10,00 EURO. (7) Die Gebühr für den Austausch, Änderung, Neuauslieferung und Abholung für jedes Abfallgefäß beträgt 10,00 EURO. Die Gebühr wird auch berechnet, wenn die zu wechselnde Tonne nicht ordnungsgemäß am Straßenrand zur Abholung bereit steht.