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Beschlußtext (Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
10.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlußtext (Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 02.12.2010: 4. Ortsrecht 4.1 Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs erläutert BM Herr Schemmel den von der Verwaltung empfohlenen Beschlussvorschlag. Da sich die derzeit festgesetzten Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe innerhalb der in dem Runderlass des Innenministeriums vom 22.03.2006 angegebenen Grenzen bewegen und diese Wertgrenzen sich in den letzten beiden Jahren bewährt haben, schlage die Verwaltung vor, die derzeit geltende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe ohne zeitliche Beschränkung beizubehalten. AM Herr Puchert-Blöbaum erinnert im Folgenden an die bisher zu dieser Thematik geführten Diskussionen. Da die aktuell geltenden Wertgrenzen zur Entbürokratisierung und zu mehr Flexibilität geführt haben, unterstütze die SPD-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung. AM Herr Gräfe erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass sich seine Fraktion intensiv mit dieser Thematik beschäftigt habe. Da die konjunkturellen Maßnahmen mittlerweile fast vollständig abgeschlossen seien, schlage die CDU-Fraktion folgende Wertgrenzen vor: - freihändige Vergabe: bis 10.000 Euro - beschränkte Ausschreibung: bis 75.000 Euro - öffentliche Ausschreibung: 75.000 Euro und mehr. AM Herr Dr. Bruck äußert sich im weiteren Verlauf dahingehend, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar grundsätzlich für die vor 2009 geltenden Wertgrenzen ausspreche, dem Vorschlag der CDU-Fraktion jedoch gefolgt werden könne. AM Herr Puchert-Blöbaum hingegen regt eine Anhebung der Grenze für freihändige Vergaben auf 30.000 Euro an, da dies auch im Interesse der Handwerker vor Ort sei. In der sich nun anschließenden Diskussion äußert sich AM Herr Meckelmann dahingehend, dass der Vorschlag des AM Herrn Puchert-Blöbaum durchaus nochmals innerhalb der CDU-Fraktion diskutiert werden könne. Die AM Frau Asemissen und Herr Dr. Bruck indes sprechen sich gegen eine Anhebung der Grenze für freihändige Vergaben auf 30.000 Euro aus. Im weiteren Verlauf wird unter den Ausschussmitgliedern u. a. eine weitere Befristung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung diskutiert. Abschließend schlägt AM Herr Meckelmann vor, die unterschiedlichen Vorschläge nochmals in den Fraktionen zu erörtern, um dann in der nächsten Sitzung des Rates am 16. Dezember 2010 eine Entscheidung zu treffen. Die übrigen Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmen dieser Vorgehensweise zu.