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Beschlußtext (Änderung der Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
10.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlußtext (Änderung der Hundesteuersatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 02.12.2010: 4. Ortsrecht 4.3 Änderung der Hundesteuersatzung Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die Klausurtagung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 27. Oktober 2010 und macht deutlich, dass zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes aus Verwaltungssicht auch die Anhebung der Hundesteuersätze notwendig sei. Darüber hinaus schlage die Verwaltung vor, für Hunde, die von ihren Haltern nachweislich aus einem Tierheim mit Sitz in der Stadt Detmold und der Stadt Bad Salzuflen erworben wurden, auf Antrag eine befristete Steuerbefreiung zu gewähren. Zurückzuführen sei dieser Vorschlag auf einen Antrag des Tierheimes Detmold. Begründend führt BM Herr Schemmel weiter aus, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe an den Tierheimkosten beteiligen müsse und es deshalb auch aus finanzieller Sicht zu begrüßen sei, wenn die Hunde möglichst schnell vermittelt werden können. Abschließend hebt BM Herr Schemmel hervor, dass sich nach derzeitigem Stand wohl die übrigen lippischen Gemeinden ebenfalls diesem Vorschlag anschließen werden. Im Folgenden schlägt AM Herr Dr. Bruck vor, Kampfhunde höher zu besteuern. BM Herr Schemmel gibt sodann zu bedenken, dass im Falle einer differenzierten Besteuerung der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Ertragsaufkommen gesehen werden müsse. AM Herr Dr. Bruck macht im weiteren Verlauf jedoch deutlich, dass es nicht um die Erwirtschaftung weiterer Steuergelder gehe. Vielmehr solle ein Signal gesetzt werden. In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass zu diesem Punkt noch Beratungsbedarf besteht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bis zur Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2010 zu ermitteln, wie viele Kampfhunde es in der Gemeinde Leopoldshöhe gibt. Darüber hinaus soll den Fraktionen eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig von der Frage der Besteuerung von Kampfhunden wird von allen Fraktionen vom Grundsatz die Notwendigkeit, die Hundesteuer zu erhöhen, gesehen. Abschließend beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, den TOP – unter Berücksichtigung der von der Verwaltung bereitgestellten Informationen zum Thema Kampfhunde – nun nochmals zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Die Beratung soll in der nächsten Sitzung des Rates am 16. Dezember 2010 fortgesetzt werden, ehe es zur Beschlussfassung kommt.