Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
10.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 02.12.2010:
4.
Ortsrecht
4.3 Änderung der Hundesteuersatzung
Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die Klausurtagung des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses am 27. Oktober 2010 und macht deutlich, dass zur Konsolidierung des
Gemeindehaushaltes aus Verwaltungssicht auch die Anhebung der Hundesteuersätze notwendig sei.
Darüber hinaus schlage die Verwaltung vor, für Hunde, die von ihren Haltern nachweislich aus einem
Tierheim mit Sitz in der Stadt Detmold und der Stadt Bad Salzuflen erworben wurden, auf Antrag eine
befristete Steuerbefreiung zu gewähren. Zurückzuführen sei dieser Vorschlag auf einen Antrag des
Tierheimes Detmold. Begründend führt BM Herr Schemmel weiter aus, dass sich die Gemeinde
Leopoldshöhe an den Tierheimkosten beteiligen müsse und es deshalb auch aus finanzieller Sicht zu
begrüßen sei, wenn die Hunde möglichst schnell vermittelt werden können. Abschließend hebt BM Herr
Schemmel hervor, dass sich nach derzeitigem Stand wohl die übrigen lippischen Gemeinden ebenfalls
diesem Vorschlag anschließen werden.
Im Folgenden schlägt AM Herr Dr. Bruck vor, Kampfhunde höher zu besteuern. BM Herr Schemmel gibt
sodann zu bedenken, dass im Falle einer differenzierten Besteuerung der Verwaltungsaufwand im
Verhältnis zum Ertragsaufkommen gesehen werden müsse. AM Herr Dr. Bruck macht im weiteren
Verlauf jedoch deutlich, dass es nicht um die Erwirtschaftung weiterer Steuergelder gehe. Vielmehr
solle ein Signal gesetzt werden. In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass zu diesem
Punkt noch Beratungsbedarf besteht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bis zur Sitzung des
Gemeinderates am 16. Dezember 2010 zu ermitteln, wie viele Kampfhunde es in der Gemeinde
Leopoldshöhe gibt. Darüber hinaus soll den Fraktionen eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt
werden. Unabhängig von der Frage der Besteuerung von Kampfhunden wird von allen Fraktionen vom
Grundsatz die Notwendigkeit, die Hundesteuer zu erhöhen, gesehen.
Abschließend beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, den TOP – unter Berücksichtigung der von
der Verwaltung bereitgestellten Informationen zum Thema Kampfhunde – nun nochmals zur weiteren
Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
Die Beratung soll in der nächsten Sitzung des Rates am 16. Dezember 2010 fortgesetzt werden, ehe es
zur Beschlussfassung kommt.