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Beschlußtext (Änderung der Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
10.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlußtext (Änderung der Friedhofsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 02.12.2010: 4. Ortsrecht 4.4 Änderung der Friedhofsgebührensatzung AM Herr Gräfe informiert zunächst über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 25. November 2010. Angesichts der angespannten Haushaltslage habe man sich zum Ziel gesetzt, einen Kostendeckungsgrad von 100 % zu erreichen. Da nach Aussage der Verwaltung lt. der Gebührenbedarfsberechnung des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation ein 100%-iger Kostendeckungsgrad bei den entgeltfähigen Kosten erreicht werde, habe der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt, so AM Herr Gräfe abschließend. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 25. November 2010 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dass die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen - gebilligt wird. Gemäß der weiteren Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 25. November 2010 wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 162/2010) mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen, genehmigt. Beratungsergebnis: - einstimmig -