Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
10.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 02.12.2010:
4.
Ortsrecht
4.5 Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei
Leopoldshöhe
AM Herr Kühnel berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. September
2010. Im Ergebnis habe der Ausschuss dem Rat empfohlen, die vorgelegte Neufassung der
Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei mit einigen redaktionellen
Änderungen zu beschließen. Des Weiteren sei empfohlen worden, den Beschluss über die
Gebührenfestsetzung nach Abschluss der Konsolidierungsgespräche zu fassen. Da die
Konsolidierungsgespräche mittlerweile geführt worden seien, solle hier nun auch hinsichtlich der
Gebührensätze eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen werden.
Ergänzend führt AM Herr Kühnel aus, dass in den gemeindlichen Büchereien bzgl. der Zahlung von
Nutzungsgebühren eine Befragung durchgeführt worden sei. Demnach seien über 90 % der Leserinnen
und Leser bereit, eine Nutzungsgebühr zu entrichten.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt sodann dem Gemeinderat, die Neufassung der
Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 122/2010) unter
Berücksichtigung der folgenden redaktionellen Änderungen zu beschließen:
§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Benutzungsordnung
Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor
Verschmutzung, Beschädigung, Nässe und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
§ 10 Satz 2 der Benutzungsordnung
Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe über die Benutzung der
Gemeindebücherei und die Erhebung von Gebühren vom 11. Juli 1991 in der Fassung der Änderung
vom 28. Juni 2001 außer Kraft.
Nr. 1 des Gebührentarifs
1. Gebühr pro Jahr für:
Beratungsergebnis:
- einstimmig -