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Beschlußtext (Büchereiverwaltung hier: Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
10.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlußtext (Büchereiverwaltung
hier: Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 02.12.2010: 4. Ortsrecht 4.5 Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe AM Herr Kühnel berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. September 2010. Im Ergebnis habe der Ausschuss dem Rat empfohlen, die vorgelegte Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei mit einigen redaktionellen Änderungen zu beschließen. Des Weiteren sei empfohlen worden, den Beschluss über die Gebührenfestsetzung nach Abschluss der Konsolidierungsgespräche zu fassen. Da die Konsolidierungsgespräche mittlerweile geführt worden seien, solle hier nun auch hinsichtlich der Gebührensätze eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen werden. Ergänzend führt AM Herr Kühnel aus, dass in den gemeindlichen Büchereien bzgl. der Zahlung von Nutzungsgebühren eine Befragung durchgeführt worden sei. Demnach seien über 90 % der Leserinnen und Leser bereit, eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt sodann dem Gemeinderat, die Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 122/2010) unter Berücksichtigung der folgenden redaktionellen Änderungen zu beschließen: § 6 Abs. 1 Satz 1 der Benutzungsordnung Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Beschädigung, Nässe und sonstigen Veränderungen zu bewahren. § 10 Satz 2 der Benutzungsordnung Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe über die Benutzung der Gemeindebücherei und die Erhebung von Gebühren vom 11. Juli 1991 in der Fassung der Änderung vom 28. Juni 2001 außer Kraft. Nr. 1 des Gebührentarifs 1. Gebühr pro Jahr für: Beratungsergebnis: - einstimmig -