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Allgemeine Vorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
23.01.15, 18:08
Aktualisiert
23.01.15, 18:08
Allgemeine Vorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 23/2015 03.02.2015 Vorlage erstellt: 21.01.2015 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt als zuständiger Ausschuss die Schreiben zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Beschwerdeführern die wesentlichen Gründe für die Steuererhöhung aufgrund der Haushaltssituation zu erläutern. Sachdarstellung: Gemäß § 24 GO i.V. mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Kall hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden hat der Rat gem. § 5 (4) der Hauptsatzung den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Anregung oder Beschwerde inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen. Insgesamt haben bisher 9 Beschwerdeführer die in den Anlagen näher beschriebenen Beschwerden vorgebracht.