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Beschlusstext (Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (MSW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,9 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
16.06.09, 04:03
Aktualisiert
16.06.09, 04:03
Beschlusstext (Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen
hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land 
NRW (MSW))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 28.04.2009 im Raum Nr. 8 (Lehrerzimmer) des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 6 Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (MSW) Die Verwaltung berichtet über die Errichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen zum 01.08.2009. Zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion wird ein Lenkungskreis eingerichtet. Der Lenkungskreis soll hinsichtlich der Vertretung des Landes und der kommunalen Seite (Kreis und kreisangehörige Städte und Gemeinden) paritätisch besetzt sein. Deshalb besteht er aus jeweils sechs Vertretern des Landes und der kommunalen Träger. Die Verwaltung erläutert im Weiteren, dass die im Vertrag vorgesehene Besetzung der kommunalen Seite des Lenkungskreises auf Wunsch der Bürgermeister von bisher jeweils 3 Vertretern des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie folgt geändert werden soll: - 2 Vertreter des Kreises - 4 Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Der Ausschuss beklagt, dass im Lenkungskreis kein Vertreter der Politik vorgesehen ist. Die Ausschussmitglieder bringen zum Ausdruck, dass gegen die Errichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen grundsätzlich keine Bedenken bestehen, hinsichtlich der Besetzung des Lenkungskreises besteht jedoch noch Beratungsbedarf. Der Vorsitzende schlägt aus diesem Grund vor, diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Kreisausschusses zu vertagen. Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu. V 520/2009