Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
09.02.10, 18:53
Aktualisiert
09.02.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
23.02.2010
13/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Aktenzeichen:
Datum:
2 Rie/G
20.01.2010
Frau Görgen
Bezeichnung
Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2010/2011
Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern –Kinderbildungsgesetz (KiBiz)ist jährlich vom Kreisjugendamt über die auf die Kindertageseinrichtungen entfallenen
Kindpauschalen zu entscheiden. Die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen sind jeweils zum 15.
März dem Landesjugendamt zu melden.
Es ist hierfür notwendig, den Bedarf und das Buchungsverhalten der Erziehungsberechtigten zu
ermitteln. Wurden bisher vom Kreisjugendamt die Erziehungsberechtigten angeschrieben, so
erfolgte Anfang Dezember die Mitteilung des Kreises, dass die Ermittlung des Bedarfs durch die
Träger der jeweiligen Einrichtung erfolgen müsse. Unter großem Zeitdruck wurden im Dezember
des vergangenen Jahres seitens der hiesigen Verwaltung alle Erziehungsberechtigten von
Kindern im Alter von 0-6 Jahren angeschrieben und nach dem Betreuungsbedarf für das
Kindergartenjahr 2010/2011 gefragt. Für den Einzugbereich des Kindergartens Vossenack wurden
die Erziehungsberechtigten direkt von der dortigen Einrichtung angeschrieben.
Die Ergebnisse der Befragung (soweit hier vorliegend) wurden dem Kreisjugendamt Mitte Januar
d.J. übermittelt.
Anfang Februar d.J. hat ein Planungsgespräch beim Jugendamt des Kreises Düren stattgefunden.
Die Ergebnisse dieses Planungsgesprächs und die damit verbundenen Kindpauschalen für die
gemeindlichen Kindergärten wollen Sie bitte den beigefügten Unterlagen entnehmen.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Ohne, da Mitteilungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)