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Beschlusstext (Entwicklung der Fachschulen für Sozialpädagogik im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,9 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
16.06.09, 04:03
Aktualisiert
16.06.09, 04:03
Beschlusstext (Entwicklung der Fachschulen für Sozialpädagogik im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 28.04.2009 im Raum Nr. 8 (Lehrerzimmer) des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 5 Entwicklung der Fachschulen für Sozialpädagogik im Kreis Euskirchen Herr Paffenholz, Berufskolleg St.-Nikolaus-Stift Füssenich, erläutert die Zugangsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik sind mindestens die Fachoberschulreife und der Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z. B. als Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in oder Heilerziehungshelfer/in, oder der Abschluss eines Bildungsganges im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen, der entsprechende berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife vermittelt. Herr Paffenholz führt abschließend aus, dass durch den Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige, der Kindertagespflege sowie der vorschulischen Sprachförderung der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern steigt. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt Herr Lange, Thomas-Esser-Berufskolleg, berichtet über die Entwicklung der Fachschule für Sozialpädagogik. Er führt aus, dass die letzten drei Abschlussjahrgänge zur beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung befragt wurden. Die Befragung hat ergeben, dass über 90 % der Absolvent/ innen in ihrem erlernten Beruf als staatlich anerkannte Erzieher/ - innen arbeiten. Die Prognose für die zukünftigen Absolvent/ -innen ist aus seiner Sicht aufgrund der veränderten politischen Rahmenbedingungen (KIBIZ, Familienpolitik der Bundesregierung) vergleichbar gut. Der Ausschuss bedankt sich für die Ausführungen und nimmt die Info 229/2009 zur Kenntnis. Info 229/2009