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Beschlusstext (Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
16.06.09, 04:03
Aktualisiert
16.06.09, 04:03
Beschlusstext (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 28.04.2009 im Raum Nr. 8 (Lehrerzimmer) des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 12 Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis V 522/2009 Euskirchen ab 01.06.2009 Auf Nachfrage aus dem Ausschuss teilt die Verwaltung mit, dass weitere Erläuterungen und Informationen zur Vorlage V 522/2009 bis zur nächsten Kreisausschusssitzung im Rahmen einer Info nachgereicht werden. Der Ausschuss stimmt der Vorlage V 522/2009 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, der Wohnberatungsstelle des Kreiskrankenhauses Mechernich GmbH auf Grundlage der neuen Finanzierungsregelung nach § 8 Abs. 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW (ÄndVO) in Verbindung mit § 45 c SGB XI a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 eine Zuwendung in Höhe von 17.381 € und b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 eine Zuwendung in Höhe von 29.796 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen