Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
02.10.15, 13:11
Aktualisiert
02.10.15, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 22.09.2015
20
Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 413/2015
Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, befristet auf drei Jahre, eine zusätzliche
Stelle für einen Architekten / eine Architektin bzw. einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin eingerichtet. Die Vergütung erfolgt, je nach persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe TVÖD
11. Die Personalkosten werden im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
zur Verfügung gestellt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)