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Beschlusstext (Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
02.10.15, 13:11
Aktualisiert
02.10.15, 13:11
Beschlusstext (Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 22.09.2015 20 Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 413/2015 Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, befristet auf drei Jahre, eine zusätzliche Stelle für einen Architekten / eine Architektin bzw. einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin eingerichtet. Die Vergütung erfolgt, je nach persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe TVÖD 11. Die Personalkosten werden im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)