Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
08.07.09, 04:13
Aktualisiert
08.07.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2009 im Sitzungssaal
I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14
Anhebung der Leistungen für Tagespflegepersonen ab dem
01.01.2010
Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Insbesondere wird auf die
neuen gesetzlichen Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes
verwiesen.
Das Mitglied Klöcker informiert den Ausschuss über das
Ergebnis der Beratungen in der Arbeitgemeinschaft gemäß § 78
KJHG, Kindertageseinrichtungen und Tagespflege.
Seitens der AG § 78 wird die Anhebung der Leistungen für den
Bereich der Tagespflege ausdrücklich begrüsst.
Nach einer Diskussion bittet das Mitglied Kolvenbach um
redaktionelle Änderung der Richtlinien über die Förderung von
Kindern in Tagespflege.
Der Satz „Es erfolgt eine Aufrundung auf volle Euro“ soll zur
Klarstellung geändert werden in „Es erfolgt eine Aufrundung der
monatlichen Pauschalen auf volle Euro“
(Ziffer 3.1.1. der Richtlinie).
Im Anschluss hieran erfolgt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses die Anhebung der Leistungen für
Tagespflegepersonen sowie die notwendige Änderung der
Richtlinien über die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege ab dem 01.01.2010
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungen an
Tagespflegepersonen jährlich zum 01.08. um
1,5 % (aufger. auf volle Euro der monatl. Pauschale) zu
erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 541/2009