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Beschlusstext (Anhebung der Leistungen für Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
08.07.09, 04:13
Aktualisiert
08.07.09, 04:13
Beschlusstext (Anhebung der Leistungen für Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2010)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Anhebung der Leistungen für Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2010 Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Insbesondere wird auf die neuen gesetzlichen Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes verwiesen. Das Mitglied Klöcker informiert den Ausschuss über das Ergebnis der Beratungen in der Arbeitgemeinschaft gemäß § 78 KJHG, Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Seitens der AG § 78 wird die Anhebung der Leistungen für den Bereich der Tagespflege ausdrücklich begrüsst. Nach einer Diskussion bittet das Mitglied Kolvenbach um redaktionelle Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Tagespflege. Der Satz „Es erfolgt eine Aufrundung auf volle Euro“ soll zur Klarstellung geändert werden in „Es erfolgt eine Aufrundung der monatlichen Pauschalen auf volle Euro“ (Ziffer 3.1.1. der Richtlinie). Im Anschluss hieran erfolgt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Anhebung der Leistungen für Tagespflegepersonen sowie die notwendige Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.01.2010 Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungen an Tagespflegepersonen jährlich zum 01.08. um 1,5 % (aufger. auf volle Euro der monatl. Pauschale) zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 541/2009