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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
08.07.09, 04:13
Aktualisiert
08.07.09, 04:13
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet Herr Werner nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der V 539/2009 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, ab 01.10.2009 eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) Einstimmig, bei 0 V 539/2009