Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
08.07.09, 04:13
Aktualisiert
08.07.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2009 im Sitzungssaal
I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt,
Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis
Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von
Arbeitsauflagen im Kreisgebiet
Herr Werner nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der V 539/2009 einstimmig
zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, ab 01.10.2009 eine neue
Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt,
Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis
Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von
Arbeitsauflagen im Kreisgebiet abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Enthaltung(en)
Einstimmig, bei 0
V 539/2009