Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
08.07.09, 04:13
Aktualisiert
08.07.09, 04:13
Beschlusstext (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Antragsteller erläutert nochmals die Intention des Antrages. Es soll sichergestellt sein, dass durch die Beitragsbefreiung auch für Geschwisterkinder, die die Betreuungsformen „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ besuchen, mehr Chancengleichheit für Kinder erreicht werden soll. Das Mitglied Ronig erklärt hierzu, dass die Intention des Antrages nachvollziehbar ist und unterstützt wird, diese einzelnen Betreuungsangebote jedoch sehr unterschiedlich von den Schulträgern bezüglich der Finanzierung und Betreuungszeit angeboten werden. Diese Auffassung wird durch das Mitglied Mende unterstützt. Die Angebote seien in keinster Weise hinsichtlich der Kosten und der jeweiligen Angebotsqualität vergleichbar. Damit sei eine Vergleichbarkeit der Angebote nicht gegeben. Das Mitglied Ronig schlägt daher vor, die Gesamtproblematik in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen zu beraten und über das Ergebnis in der darauf folgenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses erneut zu beraten. Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu. A 163/2009