Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.07.2009
Erstellt
22.07.09, 04:11
Aktualisiert
22.07.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 23. Sitzung des Kreistages am 14.07.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Waldverkauf des Landes NRW
hier: Gewährung von Darlehen an die kreisangehörigen
Kommunen
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hergarten bittet
den Landrat, zu diesem Tagesordnungspunkt die bisherige
Vorgehensweise zusammenzufassen.
Landrat Rosenke führt daraufhin aus, dass es eine
Bürgermeisterkonferenz gegeben habe, wonach ein
Mehrheitsbeschluss der Bürgermeister vorliege, die
Finanzierung des Darlehens an die interessierten Gemeinden
kreisumlageneutral zu gestalten. Darüber hinaus habe ein
Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden ergeben, dass die
Auffassung der Fraktionen des Kreistages ebenfalls in diese
Richtung gehe.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt erklärt, dass die CDUFraktion den in der Vorlage 535/2009 vorgestellten
Zinskonditionen folgen könne, wobei den betroffenen
Gemeinden ein Wahlrecht eingeräumt werden solle, ob ein
fester Zinssatz zu 4,00 % p. a. oder ein variabler Zinssatz in
Abhängigkeit des Leitzinses zzgl. 2 % fest gewährt werde.
Dies entspreche im Übrigen auch den bereits im Kreistag
gefassten Beschlüssen bezüglich des Waldkaufes. Über die in
der V 535/2009 dargestellten Konditionen hinaus, soll allen
ankaufenden Gemeinden der Kaufpreis bis zum 31.12.2009
gestundet werden.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hergarten geht
auf das Schreiben des Bürgermeisters Dr. Schick ein und stellt
klar, dass der Kreistag einen Beschluss hinsichtlich des
Walderwerbes gefasst habe und einen Erwerb durch den Kreis
abgelehnt habe. Die erneute Anfrage des Bürgermeisters
Dr. Schick könne insoweit nicht nachvollzogen werden. Auch
die SPD-Fraktion spricht sich für eine kreisumlageneutrale
Finanzierung aus und unterstützt den Vorschlag der CDUFraktion. Hinsichtlich des Notarvertrages mit den Gemeinden
fordert er, dass auch etwaige Prozesskosten neben den
anfallenden Notar- und Gerichtskosten durch die Gemeinden
getragen werden müssten. Dem Kreis dürften durch einen
Rechtsstreit keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Herr Rosell erklärt, dass ein solcher Passus hinsichtlich
Prozesskosten in den Notarvertrag aufgenommen werde.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke schließt sich ebenfalls
V 535/2009
den durch die CDU-Fraktion vorgeschlagenen Konditionen an.
Die UWV-Fraktion könne jedoch nicht nachvollziehen, dass die
Gemeinden den Wald erwerben wollen.
Für die FDP-Fraktion spricht sich Kreistagsmitglied Rauw
ebenfalls für eine kreisumlage- und kostenneutrale
Finanzierung aus und schließt sich der Meinung der CDUFraktion hinsichtlich der Konditionen an.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke äußert sein
Unverständnis für die Argumentation der Stadt Mechernich
bezüglich der Aufforderung an den Kreis Euskirchen, die
Waldflächen zu erwerben. Er verweist auf das uneinheitliche
Meinungsbild der Städte und Gemeinden im Kreis und auf den
Zeitdruck, dem einige Gemeinden nun ausgesetzt seien. Auch
er schließt sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion an.
Der Kreistag fasst zur Vorlage 535/2009 folgenden Beschluss:
I. Darlehensvergabe
Der Kreistag beschließt, den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden, die Eifelwald vom Land Nordrhein-Westfalen bzw.
nach Ausübung von Vorkaufsrechten über den Kreis
Euskirchen ankaufen, auf Antrag ein Darlehen zu folgenden
Konditionen zu gewähren:
1. Darlehensbetrag
Das Darlehen wird bis zur Höhe des Antrags gewährt, finanziert
werden maximal die nachgewiesenen Kaufpreis- einschließlich
Nebenkosten des Waldankaufs.
2. Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre.
3. Tilgung
3.1. Während der Laufzeit ist das Darlehen tilgungsfrei.
3.2. Nach 10 Jahren erfolgt die Rückzahlung in einer Summe.
3.3. Während der Laufzeit sind jederzeit Teiltilgungen oder
Volltilgung möglich, wobei keine
Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.
4. Zinssatz
Es werden zwei Alternativen angeboten, wobei das Wahlrecht
für eine der beiden Alternativen nur einmal (zu Beginn)
ausgeübt werden kann:
Alternative 4.1: Fester Zinssatz
Der Zinssatz beträgt fest 4,00 % p. a.
Alternative 4.2: Variabler Zinssatz
Der Zinssatz (p. a.) ergibt sich jeweils aus der Addition des
Leitzinses der EZB (Zinssatz der EZB für
Hauptrefinanzierungsgeschäfte, derzeit 1,00 %) und eines
Satzes von 2,00 %, beträgt mithin aktuell 3,00 % p. a. Der
Zinssatz ändert sich jeweils automatisch mit Änderung des
Leitzinses.
5. Bindungsfrist
Der Kreis Euskirchen hält sich an die obengenannten
Darlehenskonditionen bis zum 31.12.2012 gebunden. Sollten
Darlehen erst nach dem 31.12.2012 zu vergeben sein bzw. die
Laufzeit erst nach dem 31.12.2012 beginnen, so ist ein neuer
Kreistagsbeschluss herbeizuführen.
II. Fälligkeit
Der Kreistag beschließt darüber hinaus, dass im Falle der
Abwicklung der Vorkaufsrechtsausübung in diesem Jahr der
Kaufpreis, der von den betroffenen kreisangehörigen Städten
und Gemeinden zu zahlen ist, erst am 31.12.2009 fällig wird.
Die Fälligkeitsregelung gilt unabhängig von der Frage, ob ein
Darlehen des Kreises in Anspruch genommen wird.
Der Kreistag beschließt eine entsprechende außerplanmäßige
Auszahlung.
Abstimmungsergebnis:
Thomas,
Mit großer Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme (Pick,
UWV)