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Beschlusstext (Waldverkauf des Landes NRW hier: Gewährung von Darlehen an die kreisangehörigen Kommunen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.07.2009
Erstellt
22.07.09, 04:11
Aktualisiert
22.07.09, 04:11
Beschlusstext (Waldverkauf des Landes NRW
hier: Gewährung von Darlehen an die kreisangehörigen Kommunen) Beschlusstext (Waldverkauf des Landes NRW
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hier: Gewährung von Darlehen an die kreisangehörigen Kommunen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 23. Sitzung des Kreistages am 14.07.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Waldverkauf des Landes NRW hier: Gewährung von Darlehen an die kreisangehörigen Kommunen Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hergarten bittet den Landrat, zu diesem Tagesordnungspunkt die bisherige Vorgehensweise zusammenzufassen. Landrat Rosenke führt daraufhin aus, dass es eine Bürgermeisterkonferenz gegeben habe, wonach ein Mehrheitsbeschluss der Bürgermeister vorliege, die Finanzierung des Darlehens an die interessierten Gemeinden kreisumlageneutral zu gestalten. Darüber hinaus habe ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden ergeben, dass die Auffassung der Fraktionen des Kreistages ebenfalls in diese Richtung gehe. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt erklärt, dass die CDUFraktion den in der Vorlage 535/2009 vorgestellten Zinskonditionen folgen könne, wobei den betroffenen Gemeinden ein Wahlrecht eingeräumt werden solle, ob ein fester Zinssatz zu 4,00 % p. a. oder ein variabler Zinssatz in Abhängigkeit des Leitzinses zzgl. 2 % fest gewährt werde. Dies entspreche im Übrigen auch den bereits im Kreistag gefassten Beschlüssen bezüglich des Waldkaufes. Über die in der V 535/2009 dargestellten Konditionen hinaus, soll allen ankaufenden Gemeinden der Kaufpreis bis zum 31.12.2009 gestundet werden. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hergarten geht auf das Schreiben des Bürgermeisters Dr. Schick ein und stellt klar, dass der Kreistag einen Beschluss hinsichtlich des Walderwerbes gefasst habe und einen Erwerb durch den Kreis abgelehnt habe. Die erneute Anfrage des Bürgermeisters Dr. Schick könne insoweit nicht nachvollzogen werden. Auch die SPD-Fraktion spricht sich für eine kreisumlageneutrale Finanzierung aus und unterstützt den Vorschlag der CDUFraktion. Hinsichtlich des Notarvertrages mit den Gemeinden fordert er, dass auch etwaige Prozesskosten neben den anfallenden Notar- und Gerichtskosten durch die Gemeinden getragen werden müssten. Dem Kreis dürften durch einen Rechtsstreit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Herr Rosell erklärt, dass ein solcher Passus hinsichtlich Prozesskosten in den Notarvertrag aufgenommen werde. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke schließt sich ebenfalls V 535/2009 den durch die CDU-Fraktion vorgeschlagenen Konditionen an. Die UWV-Fraktion könne jedoch nicht nachvollziehen, dass die Gemeinden den Wald erwerben wollen. Für die FDP-Fraktion spricht sich Kreistagsmitglied Rauw ebenfalls für eine kreisumlage- und kostenneutrale Finanzierung aus und schließt sich der Meinung der CDUFraktion hinsichtlich der Konditionen an. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke äußert sein Unverständnis für die Argumentation der Stadt Mechernich bezüglich der Aufforderung an den Kreis Euskirchen, die Waldflächen zu erwerben. Er verweist auf das uneinheitliche Meinungsbild der Städte und Gemeinden im Kreis und auf den Zeitdruck, dem einige Gemeinden nun ausgesetzt seien. Auch er schließt sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion an. Der Kreistag fasst zur Vorlage 535/2009 folgenden Beschluss: I. Darlehensvergabe Der Kreistag beschließt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Eifelwald vom Land Nordrhein-Westfalen bzw. nach Ausübung von Vorkaufsrechten über den Kreis Euskirchen ankaufen, auf Antrag ein Darlehen zu folgenden Konditionen zu gewähren: 1. Darlehensbetrag Das Darlehen wird bis zur Höhe des Antrags gewährt, finanziert werden maximal die nachgewiesenen Kaufpreis- einschließlich Nebenkosten des Waldankaufs. 2. Laufzeit Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. 3. Tilgung 3.1. Während der Laufzeit ist das Darlehen tilgungsfrei. 3.2. Nach 10 Jahren erfolgt die Rückzahlung in einer Summe. 3.3. Während der Laufzeit sind jederzeit Teiltilgungen oder Volltilgung möglich, wobei keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. 4. Zinssatz Es werden zwei Alternativen angeboten, wobei das Wahlrecht für eine der beiden Alternativen nur einmal (zu Beginn) ausgeübt werden kann: Alternative 4.1: Fester Zinssatz Der Zinssatz beträgt fest 4,00 % p. a. Alternative 4.2: Variabler Zinssatz Der Zinssatz (p. a.) ergibt sich jeweils aus der Addition des Leitzinses der EZB (Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, derzeit 1,00 %) und eines Satzes von 2,00 %, beträgt mithin aktuell 3,00 % p. a. Der Zinssatz ändert sich jeweils automatisch mit Änderung des Leitzinses. 5. Bindungsfrist Der Kreis Euskirchen hält sich an die obengenannten Darlehenskonditionen bis zum 31.12.2012 gebunden. Sollten Darlehen erst nach dem 31.12.2012 zu vergeben sein bzw. die Laufzeit erst nach dem 31.12.2012 beginnen, so ist ein neuer Kreistagsbeschluss herbeizuführen. II. Fälligkeit Der Kreistag beschließt darüber hinaus, dass im Falle der Abwicklung der Vorkaufsrechtsausübung in diesem Jahr der Kaufpreis, der von den betroffenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu zahlen ist, erst am 31.12.2009 fällig wird. Die Fälligkeitsregelung gilt unabhängig von der Frage, ob ein Darlehen des Kreises in Anspruch genommen wird. Der Kreistag beschließt eine entsprechende außerplanmäßige Auszahlung. Abstimmungsergebnis: Thomas, Mit großer Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme (Pick, UWV)