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Beschlusstext (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53 ff. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Erstellt
01.10.09, 16:41
Aktualisiert
01.10.09, 16:41
Beschlusstext (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen
hier: Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53 ff. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreistages am 14.06.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9. Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53 ff. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen V 229/2006 Kreistag Z1 14.06.2006 Auf entsprechende Rückfrage von AV Poth benennt SPDFraktionsvorsitzender Uwe Schmitz unter Hinweis auf § 5 Abs. 1 des ab 01.01.2007 gültigen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages für die ARGE "EU-aktiv" als zusätzliches Mitglied der Trägerversammlung: Uwe Schmitz (SPD) ordentliches Mitglied und Franz Troschke (UWV) stellvertretendes Mitglied (gebundene Vertretung). AV Poth weist des Weiteren darauf hin, dass im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien an dem Vertragstext geringfügige redaktionelle Änderungen (zur Klarstellung) vorgenommen werden müssten. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, den der Vorlage 229/2006 als Anlage 1 beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrag“ gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) mit der Agentur für Arbeit in Brühl abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)