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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Erstellt
01.10.09, 16:41
Aktualisiert
01.10.09, 16:41
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen
für Kinder)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreistages am 14.06.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11. Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder V 211/2006 Jugendhilfeausschuss Kreistag Z1 Z2 08.06.2006 14.06.2006 Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der der Vorlage 211/2006 als Anlage beigefügten Fassung. Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 (siehe Z 1/V 211/2006) wird § 5 Abs. 1 der Satzung (Beitragshöhe) dahingehend geändert, dass in der Beitragstabelle die derzeit geltenden monatlichen Elternbeiträge über den 01.08.2006 hinaus ihre Gültigkeit behalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)