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Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW); hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW);
hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg) Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW);
hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 08.07.2010 107/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I /1-332 H/Ra 22.06.2010 Bezeichnung Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW); hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg Sachverhalt: Mit Schreiben vom 31.05.2010 (Anlage 1) beantragt der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege – die Aufnahme einer Kapellenwüstung an der L 11 aus Richtung Kleinhau kommend vor der Ortslage Brandenberg. Einzelheiten hierzu darf ich Sie bitten, dem durch das Amt für Bodendenkmalpflege erstellten Bodendenkmalblatt vom 10.03.2010 (Anlage 2) zu entnehmen. Grundstückseigentümer ist u. a. auch die Gemeinde Hürtgenwald. Bedenken gegen die Eintragung des Bodendenkmals bestehen seitens der Verwaltung nicht. Da ein Teilbereich des Bodendenkmals auch eine Parzelle betrifft, welche im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW steht, ist die beantragte Eintragung der zuständigen Niederlassung Ville-Eifel mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme vorzulegen. 2 Anlagen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt nach Kenntnisnahme des Sachverhalts, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbaus NRW, Niederlassung Ville-Eifel, im Rahmen des gesetzlichen Beteiligungsverfahrens die Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, DenkmalNr. DN 198, Gemarkung Brandenberg, Flur 24, Nrn. 45 und 108, in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald aufzunehmen. Die Kapellenwüstung erhält die lfd. Nr. 30. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)