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Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Erstellt
01.10.09, 16:41
Aktualisiert
01.10.09, 16:41
Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreistages am 14.06.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12. Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen V 221/2006 Jugendhilfeausschuss Kreistag Z1 Z2 08.06.2006 14.06.2006 Der Kreistag beschließt den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen in der der Vorlage 221/2006 als Anlage beigefügten Fassung. Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 (siehe Z 1/V 221/2006) wird auf der Seite 4 (1. Absatz), der Seite 5 (letzter Absatz) und der Seite 8 (Ziffer 5) der Begriff "offene Kinder- und Jugendarbeit" in "Kinder- und Jugendarbeit" geändert. Des Weiteren beschließt der Kreistag, für den Doppelhaushalt 2007/2008 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 962.500,00 € bereitzustellen. Für das Folgejahr soll der Betrag in die Finanzplanung aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)