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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
09.10.09, 04:14
Aktualisiert
09.10.09, 04:14
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 09.09.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 20 Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, ab 01.10.2009 eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 539/2009