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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
09.10.09, 04:14
Aktualisiert
09.10.09, 04:14
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 09.09.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH V 553/2009 im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“ UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke weist darauf hin, dass seine Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 5 hinsichtlich des Kofinanzierungsanteils des Kreises zum Forum Vogelsang (siehe V 555/2009) seitens seiner Fraktion auch für diesen Tagesordnungspunkt gelten und dass sich daher die UWVFraktion bei der Abstimmung der Stimme enthalten werde. Daraufhin fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 245.700,00 €. Die Bürgschaft ist zur Besicherung des Förderprojektes „Kulturtouristische Inwertsetzung des ehemaligen VogelsangKinos als öffentliche Einrichtung des Tourismus“ bestimmt. Die Laufzeit der Bürgschaft bestimmt sich nach der Zweckbindung des Zuwendungsbescheides (15 Jahre - nach Abschluss der Maßnahme). Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt von 1.228,50 € erhoben, zahlbar zum 30.09.2010. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür bei einigen Enthaltungen (UWVFraktion)