Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung zum 01.09.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
09.10.09, 04:14
Aktualisiert
09.10.09, 04:14
Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung zum 01.09.2009) Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung zum 01.09.2009) Beschlusstext (Änderung der Jagdsteuersatzung zum 01.09.2009)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 09.09.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Änderung der Jagdsteuersatzung zum 01.09.2009 TOP 12 V 570/2009 Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke teilt mit, dass seine Fraktion der Änderung der Jagdsteuersatzung des Kreises Euskirchen nicht zustimmen könne und werde. Dabei sei es der Fraktion durchaus bewusst, dass der Landtag am 24.06.2009 das Gesetz zur stufenweisen Abschaffung der Jagdsteuer beschlossen habe und dass dieses Gesetz bereits am 18.07.2009 in Kraft getreten sei. Die Regierungskoalition auf Landesebene vertrete zwar die Auffassung, dass es sich bei der Jagdsteuer um eine Bagatellsteuer handele. Für den Kreis Euskirchen - und generell für den ländlichen Raum - träfe dies jedoch nicht zu. Die Regierungskoalition verstoße mit der Abschaffung der Jagdsteuer gegen die Koalitionsvereinbarung, wonach eine Abschaffung von kommunalen Aufwandssteuern, zu denen auch die Jagdsteuer gehört, mit einer angemessenen Kompensation im Rahmen der notwendigen Gemeindefinanzreform einhergehen müsse. Von Kompensation oder Gegenfinanzierung des Einnahmeverlustes der Kommunen könne hier in keinem Fall gesprochen werden. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt vermisst in diesem Fall eine Kompensation des Einnahmeverlustes der Kommunen, auch wenn der Landtag selbstverständlich in seinen Entscheidungen frei sei. Trotzdem sei ein dringender Appell an das Land erforderlich, in diesem Fall für einen gleichwertigen Einnahmeersatz der Kommunen zu sorgen. Er bittet den Landrat, in diesem Sinne tätig zu werden. Landrat Rosenke erwidert daraufhin direkt, dass dies bereits im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Landrätekonferenzen geschehen sei und dass er dies nochmals in der geplanten Landrätekonferenz am 11.09.2009 ansprechen könne. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff weist darauf hin, dass es erklärter Wille der Koalitionsparteien auf Landesebene sei, die sog. Bagatellsteuern abzuschaffen. Die Jägerschaft erbringe im Übrigen mit der Entsorgung von Verkehrsunfallwild sowie im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sowie der Umweltbildung wichtige Leistungen im Interesse der Allgemeinheit. Des Weiteren sei auch zu bedenken, dass durch den Wegfall der Jagdsteuer die Verpächter der Jagdflächen - zu einem großen Teil die Kommunen – nunmehr mit einer verstärkten Nachfrage und auch mit höheren Pachteinnahmen rechnen könnten. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz spricht die notwendige Gemeindefinanzreform an, die ja nicht nur die Jagdsteuer berühre, sondern viele andere Bereiche, in denen die Kommunen finanziell unterversorgt seien und in denen das Konnexitätsprinzip stärker als bisher zum Tragen kommen müsse. Vielleicht sei es wirklich einmal notwendig, dass einzelne Kommunen einen Musterprozess gegen das Land führen, um diese dauernden Verstöße für die Zukunft zu unterbinden. Insofern unterstütze er eine entsprechende Anregung der Fraktion B 90/Grüne. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt den Ausführungen der SPD-Fraktion im Namen seiner Fraktion zu. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Rosenke die Vorlage 570/2009 wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Jagdsteuersatzung: Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Jagdsteuer vom 01.01.2005 Der Kreis Euskirchen erlässt auf Grund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (SGV. NRW. 2021) und § 3 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (SGV. NRW. 610) - jeweils in der geltenden Fassung - folgende Satzung: §1 Änderung einer Satzung Die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Jagdsteuer vom 01.01.2005 wird wie folgt geändert: 1. § 4 erhält folgende Fassung: Der Steuersatz beträgt jährlich 25 vom Hundert des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes. Abweichend von Satz 1 beträgt der Steuersatz vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 jährlich 25/100 x 80 vom Hundert, vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 jährlich 25/100 x 55 vom Hundert, vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 jährlich 25/100 x 30 vom Hundert und ab dem 01.01.2013 null vom Hundert des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes. Steuerjahr ist das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, wenn dieses vom Jagdjahr abweicht; es wird nach der Jahreszeit bezeichnet, in dem es beginnt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Jagdsteuersatzung vom 01.01.2005 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen