Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
09.10.09, 04:14
Aktualisiert
09.10.09, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 09.09.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 26
Lückenschluss der Autobahn A1 von Blankenheim bis zur
Landesgrenze
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Landrat Rosenke teilt mit, dass die Fraktion B 90/Grüne gegen
den Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des
Kreisausschusses vom 26.08.2009 (siehe Z 2/A 174/2009)
Einwendungen erhoben habe.
Es sei nicht richtig, dass die Fraktion B 90/Grüne der Hoffnung
Ausdruck gebe, dass mit der Fortführung der
Planfeststellungsverfahren zu den einzelnen
Streckenabschnitten in den Jahren 2010/2011 nunmehr
verbindlich gerechnet werden könne. Dieser Aussage werde
ausdrücklich widersprochen.
Nach wie vor werde die Fraktion alle demokratischen Mittel
ausschöpfen, um den Weiterbau der A 1 zu verhindern.
Gleichzeitig bittet die Fraktion, die Niederschrift entsprechend
zu korrigieren.
Landrat Rosenke sagt zu, die Originalniederschrift zu
berichtigen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende folgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Alle Fraktionen des Kreistages - mit Ausnahme der Fraktion
B 90/Grüne - geben der Hoffnung Ausdruck, dass mit der
Fortführung des Planfeststellungsverfahrens (Streckenabschnitt
Autobahnende Blankenheim bis Lommersdorf) im Sommer
2010 bzw. (Streckenabschnitt Lommersdorf-Adenau und
Adenau-Kelberg) in den Jahren 2010/2011 nunmehr verbindlich
gerechnet werden könne.
Wie im Fachausschuss und auch im Kreisausschuss angeregt
wurde, werde die Verwaltung den Fachausschuss über den
weiteren Verlauf informieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheit dafür
bei 4 Gegenstimmen (Fraktion
B 90/Grüne)
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt zitiert aus einem Schreiben
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 25.08.2009 an Herrn Dr. Wolf Bauer, MdB, das dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
A 174/2009