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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
09.10.09, 04:14
Aktualisiert
09.10.09, 04:14
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 09.09.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010 SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage 542/2009 zustimmen werde, auch wenn sie die in der Satzung enthaltenen Tabellen hinsichtlich der Beitragshöhe (siehe § 5 der Satzung) nicht für sozial ausgewogen halte. Evtl. Änderungen sollten dem neu gewählten Kreistag vorbehalten bleiben. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2009 (siehe Z 2/V 542/2009) fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt die der Vorlage 542/2009 als Anlage beigefügte "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010". Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 542/2009