Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
09.10.09, 04:14
Aktualisiert
09.10.09, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 09.09.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 18
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in
Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz teilt mit, dass seine
Fraktion der Vorlage 542/2009 zustimmen werde, auch wenn
sie die in der Satzung enthaltenen Tabellen hinsichtlich der
Beitragshöhe (siehe § 5 der Satzung) nicht für sozial
ausgewogen halte. Evtl. Änderungen sollten dem neu
gewählten Kreistag vorbehalten bleiben.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des
Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2009 (siehe
Z 2/V 542/2009) fasst der Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die der Vorlage 542/2009 als Anlage
beigefügte
"Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII)
ab dem 01.01.2010".
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 542/2009