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Beschlusstext (Beratung über die Gültigkeit der Kreiswahlen und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
01.12.2009
Erstellt
18.12.09, 04:13
Aktualisiert
18.12.09, 04:13
Beschlusstext (Beratung über die Gültigkeit der Kreiswahlen und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 01.12.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Beratung über die Gültigkeit der Kreiswahlen und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 19.10.2009 keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Kreiswahlen eingegangen sind und dass dem Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich auf das Ergebnis der Kreiswahlen ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur Aussprache. Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag: 1. Es wird festgestellt, daß keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Kreiswahlen vom 30.08.2009 werden für gültig erklärt. V 27/2009