Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
01.12.2009
Erstellt
18.12.09, 04:13
Aktualisiert
18.12.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 01.12.2009 im
Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Beratung über die Gültigkeit der Kreiswahlen und
Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis
zum Ablauf der Einspruchsfrist am 19.10.2009 keine
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Kreiswahlen eingegangen
sind und dass dem Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt
geworden sind, die sich auf das Ergebnis der Kreiswahlen
ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur
Aussprache.
Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an
den Kreisausschuss und den Kreistag:
1.
Es wird festgestellt, daß keiner der in § 40 Abs. 1
Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle
vorliegt.
2.
Die Kreiswahlen vom 30.08.2009 werden für gültig
erklärt.
V 27/2009