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Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Allgemeinen Vertreters und eines Verhinderungsvertreters)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Allgemeinen Vertreters und eines Verhinderungsvertreters)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 139/2015 23.06.2015 Vorlage erstellt: 08.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Herr Willkens Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 16 Bestellung eines Allgemeinen Vertreters und eines Verhinderungsvertreters Beschlussvorschlag: Der Rat bestellt Herrn Gemeindeoberamtsrat Michael Heller zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters für die Zeit ab 01.07.2015 bis zur Neubesetzung der Stelle. Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch Herr Michael Heller als sein Allgemeiner Vertreter verhindert ist, wird Herr Alois Poth zum Verhinderungsvertreter bestellt. Sachdarstellung: § 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin, den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Der Beigeordnete Uwe Schmitz scheidet zum 01.07.2015 aus. Da die Stelle des Beigeordneten ab diesem Zeitpunkt unbesetzt ist, ist es erforderlich, bis zu einer Neubesetzung der Stelle einen Allgemeinen Vertreter zu bestellen. Der Bürgermeister schlägt vor, den Kämmerer, Herrn Michael Heller, für die Zeit vom 01.07.2015 bis zur Neubesetzung der Stelle zum Allgemeinen Vertreter zu bestellen. Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit u.a.) auch sein Allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten Verhinderungsvertreter, ausgedehnt werden. Dies wird in vielen Kommunen so praktiziert. Der Bürgermeister schlägt vor, für die Zeit ab 01.07.2015 bis zur Neubesetzung der Stelle die Aufgabe des Verhinderungsvertreters Herrn Alois Poth zu übertragen. Als stellvertretender Fachbereichsleiter des Fachbereiches II – Bürgerservice, Standesamt, Ordnungswesen, ÖPNV, Feuerwehr- ist Herr Poth schon jetzt im besonderen Maße über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert und verfügt zudem über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und entsprechende Verwaltungserfahrung. Dem Vorschlag geht eine einmütige Zustimmung des Verwaltungsvorstandes voraus.