Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
139/2015
23.06.2015
Vorlage erstellt:
08.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Willkens
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 16
Bestellung eines Allgemeinen Vertreters und eines Verhinderungsvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Rat bestellt Herrn Gemeindeoberamtsrat Michael Heller zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters für die Zeit ab 01.07.2015 bis zur Neubesetzung der Stelle.
Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch Herr Michael Heller als sein Allgemeiner Vertreter verhindert ist, wird Herr Alois Poth zum Verhinderungsvertreter bestellt.
Sachdarstellung:
§ 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung
des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin,
den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist.
Der Beigeordnete Uwe Schmitz scheidet zum 01.07.2015 aus. Da die Stelle des Beigeordneten
ab diesem Zeitpunkt unbesetzt ist, ist es erforderlich, bis zu einer Neubesetzung der Stelle einen
Allgemeinen Vertreter zu bestellen.
Der Bürgermeister schlägt vor, den Kämmerer, Herrn Michael Heller, für die Zeit vom 01.07.2015
bis zur Neubesetzung der Stelle zum Allgemeinen Vertreter zu bestellen.
Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit
u.a.) auch sein Allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten Verhinderungsvertreter, ausgedehnt werden. Dies wird in vielen
Kommunen so praktiziert.
Der Bürgermeister schlägt vor, für die Zeit ab 01.07.2015 bis zur Neubesetzung der Stelle die
Aufgabe des Verhinderungsvertreters Herrn Alois Poth zu übertragen. Als stellvertretender
Fachbereichsleiter des Fachbereiches II – Bürgerservice, Standesamt, Ordnungswesen, ÖPNV,
Feuerwehr- ist Herr Poth schon jetzt im besonderen Maße über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert und verfügt zudem über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und
entsprechende Verwaltungserfahrung.
Dem Vorschlag geht eine einmütige Zustimmung des Verwaltungsvorstandes voraus.