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Mitteilungsvorlage (Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft; hier: Abrechnung und Verwendungsnachweisverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Erstellt
02.06.10, 18:37
Aktualisiert
02.06.10, 18:37
Mitteilungsvorlage (Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft;
hier: Abrechnung und Verwendungsnachweisverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009) Mitteilungsvorlage (Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft;
hier: Abrechnung und Verwendungsnachweisverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009) Mitteilungsvorlage (Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft;
hier: Abrechnung und Verwendungsnachweisverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 17.06.2010 71/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 449-02 Gö 11.05.2010 Bezeichnung Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft; hier: Abrechnung und Verwendungsnachweisverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009 Sachverhalt: Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind gemäß § 20 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) verpflichtet, dem Jugendamt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis darzulegen. Dieser Verwendungsnachweis wurde in den letzten Wochen in das Softwareverfahren KiBiz.web integriert und freigeschaltet, so dass nunmehr das erste Kindergartenjahr nach KiBiz abzurechnen ist. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.04.2008 sind anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich die Systematik des KiBiz und mögliche Finanzierungsrisiken vorgestellt worden. Grundsätzlich war ungewiss, ob die vom Land festgesetzten KiBiz-Pauschalen (pro Kind, abhängig von Alter und Betreuungsumfang) auskömmlich sind. Hinzu kommt, dass nachfolgend aufgeführte Faktoren zu erhöhten Ausgaben führen, die vollständig zu Lasten des Kindergartenträgers zu übernehmen sind: - Gebäudebestand der Kindertageseinrichtungen (z.B. Altbauten mit erhöhtem Energiebedarf) - Personalkosten (z.B. tarifbedingt hohes Vergütungsniveau von erfahrenen Erzieherinnen, Altersteilzeit, Vertretungsfälle bei Krankheit) - Prinzipielle Benachteiligung von kleineren Einrichtungen (z.B. ein- oder zweigruppig wie in Brandenberg und Kleinhau) Für den Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.07.2009 (1. Kindergartenjahr nach KiBiz) stellt sich die finanzielle Situation der gemeindlichen Kindergärten im einzelnen wie folgt dar: - Seite 1 von 3 - Kindergarten Brandenberg: 74.757,46 € 19.872,23 € 94.629,69 € Zuschuss des Jugendamtes Trägeranteil Gemeinde Hürtgenwald Gesamteinnahmen 101.029,59 € 27.314,65 € 946,30 € 129.290,54 € Personalkosten Sachkosten (z.B. Kosten des Gebäudes) Verwaltungskosten Gesamtausgaben Für den Kindergarten Brandenberg hatte die Gemeinde Hürtgenwald einen finanziellen Aufwand in Höhe von 54.533,08 € (Trägeranteil von 19.872,23 € + 34.660,85 € ungedeckter Rest zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben). Kindergarten Kleinhau: Zuschuss des Jugendamtes Trägeranteil Gemeinde Hürtgenwald Zuführung aus der alten GTK-Rücklage Zinsen aus der Rücklage Gesamteinnahmen 141.455,68 € 37.602,14 € 1.604,73 € 107,57 € 180.770,12 € Personalkosten Sachkosten (z.B. Kosten des Gebäudes) Verwaltungskosten Gesamtausgaben 153.330,69 € 27.439,43 € 1.807,70 € 182.577,82 € Für den Kindergarten Kleinhau hatte die Gemeinde Hürtgenwald einen finanziellen Aufwand in Höhe von 39.409,84 € (Trägeranteil von 37.602,14 € + 1.807,70 € ungedeckter Rest zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben). Kindergarten Gey: Zuschuss des Jugendamtes Trägeranteil Gemeinde Hürtgenwald Gesamteinnahmen 299.914,66 € 79.724,15 € 379.638,81 € Personalkosten Sachkosten (z.B. Kosten des Gebäudes) Verwaltungskosten Gesamtausgaben 351.559,36 € 35.218,18 € 3.796,39 € 390.573,93 € Für den Kindergarten Gey hatte die Gemeinde Hürtgenwald einen finanziellen Aufwand in Höhe von 90.659,27 € (Trägeranteil von 79.724,15 € + 10.935,12 € ungedeckter Rest zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben). Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der sparsamen Mittelbewirtschaftung sowohl die personelle als auch sachliche Ausstattung an den Mindeststandards nach KiBiz ausgerichtet ist. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. - Seite 2 von 3 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)