Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Erstellt
02.06.10, 18:37
Aktualisiert
02.06.10, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
17.06.2010
71/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2 449-02 Gö
11.05.2010
Bezeichnung
Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft;
hier: Abrechnung und Verwendungsnachweisverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009
Sachverhalt:
Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind gemäß § 20 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) verpflichtet, dem Jugendamt
eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Mittelverwendung durch einen
Verwendungsnachweis darzulegen. Dieser Verwendungsnachweis wurde in den letzten Wochen
in das Softwareverfahren KiBiz.web integriert und freigeschaltet, so dass nunmehr das erste
Kindergartenjahr nach KiBiz abzurechnen ist.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.04.2008 sind anhand einer
Powerpoint-Präsentation ausführlich die Systematik des KiBiz und mögliche Finanzierungsrisiken
vorgestellt worden. Grundsätzlich war ungewiss, ob die vom Land festgesetzten KiBiz-Pauschalen
(pro Kind, abhängig von Alter und Betreuungsumfang) auskömmlich sind. Hinzu kommt, dass
nachfolgend aufgeführte Faktoren zu erhöhten Ausgaben führen, die vollständig zu Lasten des
Kindergartenträgers zu übernehmen sind:
- Gebäudebestand der Kindertageseinrichtungen (z.B. Altbauten mit erhöhtem Energiebedarf)
- Personalkosten (z.B. tarifbedingt hohes Vergütungsniveau von erfahrenen Erzieherinnen,
Altersteilzeit, Vertretungsfälle bei Krankheit)
- Prinzipielle Benachteiligung von kleineren Einrichtungen (z.B. ein- oder zweigruppig wie in
Brandenberg und Kleinhau)
Für den Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.07.2009 (1. Kindergartenjahr nach KiBiz) stellt sich die
finanzielle Situation der gemeindlichen Kindergärten im einzelnen wie folgt dar:
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Kindergarten Brandenberg:
74.757,46 €
19.872,23 €
94.629,69 €
Zuschuss des Jugendamtes
Trägeranteil Gemeinde Hürtgenwald
Gesamteinnahmen
101.029,59 €
27.314,65 €
946,30 €
129.290,54 €
Personalkosten
Sachkosten (z.B. Kosten des Gebäudes)
Verwaltungskosten
Gesamtausgaben
Für den Kindergarten Brandenberg hatte die Gemeinde Hürtgenwald einen finanziellen Aufwand in
Höhe von 54.533,08 € (Trägeranteil von 19.872,23 € + 34.660,85 € ungedeckter Rest zwischen
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben).
Kindergarten Kleinhau:
Zuschuss des Jugendamtes
Trägeranteil Gemeinde Hürtgenwald
Zuführung aus der alten GTK-Rücklage
Zinsen aus der Rücklage
Gesamteinnahmen
141.455,68 €
37.602,14 €
1.604,73 €
107,57 €
180.770,12 €
Personalkosten
Sachkosten (z.B. Kosten des Gebäudes)
Verwaltungskosten
Gesamtausgaben
153.330,69 €
27.439,43 €
1.807,70 €
182.577,82 €
Für den Kindergarten Kleinhau hatte die Gemeinde Hürtgenwald einen finanziellen Aufwand in
Höhe von 39.409,84 € (Trägeranteil von 37.602,14 € + 1.807,70 € ungedeckter Rest zwischen
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben).
Kindergarten Gey:
Zuschuss des Jugendamtes
Trägeranteil Gemeinde Hürtgenwald
Gesamteinnahmen
299.914,66 €
79.724,15 €
379.638,81 €
Personalkosten
Sachkosten (z.B. Kosten des Gebäudes)
Verwaltungskosten
Gesamtausgaben
351.559,36 €
35.218,18 €
3.796,39 €
390.573,93 €
Für den Kindergarten Gey hatte die Gemeinde Hürtgenwald einen finanziellen Aufwand in Höhe
von 90.659,27 € (Trägeranteil von 79.724,15 € + 10.935,12 € ungedeckter Rest zwischen
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben).
Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der sparsamen Mittelbewirtschaftung
sowohl die personelle als auch sachliche Ausstattung an den Mindeststandards nach KiBiz
ausgerichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)