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Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
122 kB
Erstellt
17.05.10, 18:35
Aktualisiert
17.05.10, 18:35
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024.53 GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 27.05.2010 79/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Frau Palm Aktenzeichen: Datum: 024.53 17.05.2010 Bezeichnung Interkommunale Zusammenarbeit Sachverhalt: a) Ausgangslage Sich gravierend verschlechternde finanzielle Rahmenbedingungen in allen Städten und Gemeinden des Kreises Düren sind Anlass genug, Fragen einer intensiveren Kooperation zwischen den Verwaltungen aktiv zu prüfen. Denn: Die Optimierung von Geschäftsprozessen, oft erst ermöglicht über die Chancen der informationstechnologischen Weiterentwicklung, der Abbau zeit- und bearbeitungsintensiver Schnittstellen zwischen einzelnen Sachgebieten oder ganzen Leistungseinheiten, der Wegfall von Doppel- und die Definition von eindeutigen Zuständigkeiten, die Nutzung von gebündeltem Fachwissen an einer Stelle – all diese Potenziale müssen nicht an den seit 1972 feststehenden Grenzen der Städte und Gemeinden enden. Und auch die Herausforderungen des immer deutlicher spürbaren demografischen Wandels sollten die Kommunen zur Überprüfung ihrer bisher wahrgenommenen Aufgaben und Angebote und zur Bereitschaft einer engeren Vernetzung nutzen. Dies haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Düren erkannt und über eine Grunddatenabfrage die Bereitschaft zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit nicht in allgemeiner Form, sondern aufgaben- bzw. produktbezogen abgefragt, an der sich 14 der 15 kreisangehörigen Kommunen beteiligt haben. Dabei stellte sich eine unterschiedlich ausgeprägte Neigung, Verwaltungsleistungen in Kooperation mit anderen Kommunen zu erledigen, heraus: Manche Aufgaben eignen sich offensichtlich mehr als andere, sie in Zusammenarbeit mit Nachbarn zu erledigen. - Seite 1 von 4 - Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit: Aufgabenbereich Anzahl der zur Zusammenarbeit bereiten Städte und Gemeinden Beihilfebearbeitung Bezügeberechnung und -auszahlung Zentrale Organisationsaufgaben Aufgaben der Arbeitssicherheit Datenverarbeitung (außerhalb KDVZ) Kassen-/Vollstreckungsangelegenheiten Aufgaben der Gefahrenabwehr Gewerbe-/Gaststättenangelegenheiten Wildschadenregulierung Fischereiwesen Aufgaben des Personenstandwesens Planung und räumliche Entwicklung Denkmalschutz Bau-/Baubetriebshof Gebäudemanagement (kaufmännisch) Gebäudemanagement (technisch) Gebäudemanagement (infrastrukturell) 5 8 6 6 8 11 5 6 7 6 7 8 10 8 10 12 8 Vollzeitverrechnete Stellenanteile für diese Aufgabe in den kooperationsbereiten Kommunen 0,82 4,95 10,25 0,65 9,10 31,16 3,65 1,82 0,42 0,37 11,65 8,00 4,46 86,10 11,78 24,55 10,30 Ggf. fehlende Bereitschaft in einigen Aufgabenfeldern muss an dieser Stelle nicht bedeuten, dass eine Kommune hier prinzipiell nicht kooperationswillig ist. Vielmehr ist in solchen Fällen z.B. die bereits erfolgte Vergabe an private Dritte ein praktisches Hindernis, Aufgaben mit kommunalen Nachbarn gemeinsam wahrzunehmen. Im Einzelfall kann sich die Vergabe von Leistungen dabei durchaus wirtschaftlicher darstellen als eine praktizierte interkommunale Zusammenarbeit. b) Möglichkeiten und Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit Interkommunale Zusammenarbeit darf nicht zum Selbstzweck verkommen. Vielmehr machen Kooperationen nur dort Sinn, wenn begünstigende Faktoren erfüllt sind, z.B.:    einheitlich eingesetzte Softwarelösungen (bei verwaltungsinternen Prozessen), klare Definition über Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie Aufbau und Sicherstellung transparenter Leistungs- und Abrechnungsprozesse (ggf. nur herzustellen durch anzupassende Organisationsstrukturen in den beteiligten Verwaltungen bzw. (Aus-)gründung neuer Einheiten (z.B. Zweckverbände)), räumliche Nähe (bei ortsnah zu erbringenden Verwaltungsleistungen). Sofern alle Rand- und Rahmenbedingungen erfüllt werden, führt der Aufbau interkommunaler Strukturen für die beteiligten Städten und Gemeinden oft zu einer verbesserten Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Entlastung der Haushalte. Aber selbst dort, wo aus verschiedenen Gründen eine gemeinsame Leistungserbringung ausscheidet, bietet sich eine zunehmende Vernetzung der Städte und Gemeinden an, um die Produktivität und Wirtschaftlichkeit des eigenen Verwaltungshandelns benchmark-orientiert mit - Seite 2 von 4 - den Leistungen anderer Rathäuser messen und – hierauf aufbauend – die Effektivität des eigenen Verwaltungshandelns steuern zu können. c) Weiteres Vorgehen Gelegentlich werden Ansätze zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Sorge des Verlusts kommunaler Eigenständigkeit konfrontiert. Auch die Befürchtung, der eigene Einfluss (und damit Steuerungsqualität) nehme bei Aufgabenwahrnehmung mit mehreren Partnern ab, ist gelegentlich (und zwar auf allen Ebenen) wahrzunehmen. Daher ist es bei der Verabredung erster Verwaltungskooperationen wichtig, dass diese Pilotprojekte „funktionieren“. Würden erste Ansätze scheitern, wäre dies mit einer – auf jeden Fall zu vermeidenden – schlechten Signalwirkung für zukünftige Kooperationsfelder verbunden. Daher empfehlen die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen nicht, die für interkommunale Zusammenarbeit breitest möglichen Aufgabenfelder (beispielsweise die Zusammenlegung von Bauhöfen, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von immobilienbewirtschaftenden Managementstrukturen, die Zusammenarbeit im Kassenund/oder im Personenstandswesen) zuvorderst anzugehen. Sinnvoller erscheint vielmehr, zunächst „im Kleinen“ den Aufbau und die Funktionsweise interkommunaler Zusammenarbeit auszutesten. In Betracht kommen könnten da z.B.:    Aufgaben öffentlich-rechtlicher Art, die dem Grunde nach für eine Übertragung an private Dritte nicht in Betracht kommen (z.B. Gewerbeund Gaststättenangelegenheiten, Fischereiwesen, Wildschadenregulierung, Denkmalschutz); Aufgaben in der inneren Verwaltung, die auch privaten Dritte übertragen werden könnten, die alternativ jedoch interkommunal erledigt werden können (z.B. Beihilfebearbeitung, Bezügeberechnung/-auszahlung, Arbeitssicherheit); Organisation kommunengrenzenübergreifender Dienstleistungsstrukturen (z.B. Sicherstellung von Bereitschaftsdiensten, gemeinsame Telefonzentralen („CallCenter“)). Auf der Basis dieser (und vergleichbarer) Themenfelder werden die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden kurzfristig und mit dem Ziel, sich für interkommunale Zusammenarbeit eignende Handlungsfelder zu ermitteln und die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Verwaltungskooperationen zu schaffen, den Dialog mit den Verwaltungen der jeweiligen Nachbarkommunen aufnehmen. Der Rückenwind, der sich aus diesen „kleinen“ Aufgabenfeldern relativ problemlos darstellenden Zusammenarbeit sollte in einem zweiten Schritt dazu genutzt werden, dann auch „im Großen“, z.B. durch den Aufbau von Gemeindekassenverbänden, die Gründung gemeinsamer Baubetriebshöfe, etc., eine engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu etablieren. Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind jedenfalls zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit und verstehen diese nicht als Gefahr, in einzelnen Themenfeldern die kommunale Eigenständigkeit zu verlieren, sondern vielmehr als Chance, die sich aus Kooperationen ergebenden Effizienzgewinne in Zeiten knapper Kassen zur Sicherstellung der jeweils eigenen Selbstständigkeit zu nutzen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und bittet den Bürgermeister, sich auf der Basis dieses Berichts – siehe hierzu insbesondere Abschnitt „c) - Seite 3 von 4 - Weiteres Vorgehen“ – ergebende Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden aktiv zu prüfen. Der Bürgermeister wird den Gemeinderat regelmäßig über Kooperationsfortschritte unterrichten. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 4 von 4 - (Bürgermeister)