Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.05.10, 18:35
Aktualisiert
17.05.10, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
024.53
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
27.05.2010
79/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Frau Palm
Aktenzeichen:
Datum:
024.53
17.05.2010
Bezeichnung
Interkommunale Zusammenarbeit
Sachverhalt:
a) Ausgangslage
Sich gravierend verschlechternde finanzielle Rahmenbedingungen in allen Städten und
Gemeinden des Kreises Düren sind Anlass genug, Fragen einer intensiveren Kooperation
zwischen den Verwaltungen aktiv zu prüfen. Denn: Die Optimierung von Geschäftsprozessen,
oft erst ermöglicht über die Chancen der informationstechnologischen Weiterentwicklung, der
Abbau zeit- und bearbeitungsintensiver Schnittstellen zwischen einzelnen Sachgebieten oder
ganzen Leistungseinheiten, der Wegfall von Doppel- und die Definition von eindeutigen
Zuständigkeiten, die Nutzung von gebündeltem Fachwissen an einer Stelle – all diese
Potenziale müssen nicht an den seit 1972 feststehenden Grenzen der Städte und Gemeinden
enden. Und auch die Herausforderungen des immer deutlicher spürbaren demografischen
Wandels sollten die Kommunen zur Überprüfung ihrer bisher wahrgenommenen Aufgaben und
Angebote und zur Bereitschaft einer engeren Vernetzung nutzen.
Dies haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden des Kreises Düren erkannt und über eine Grunddatenabfrage die Bereitschaft zu
einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit nicht in allgemeiner Form, sondern
aufgaben- bzw. produktbezogen abgefragt, an der sich 14 der 15 kreisangehörigen
Kommunen beteiligt haben.
Dabei stellte sich eine unterschiedlich ausgeprägte Neigung, Verwaltungsleistungen in
Kooperation mit anderen Kommunen zu erledigen, heraus: Manche Aufgaben eignen sich
offensichtlich mehr als andere, sie in Zusammenarbeit mit Nachbarn zu erledigen.
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Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit:
Aufgabenbereich
Anzahl
der
zur
Zusammenarbeit
bereiten Städte und
Gemeinden
Beihilfebearbeitung
Bezügeberechnung und -auszahlung
Zentrale Organisationsaufgaben
Aufgaben der Arbeitssicherheit
Datenverarbeitung (außerhalb KDVZ)
Kassen-/Vollstreckungsangelegenheiten
Aufgaben der Gefahrenabwehr
Gewerbe-/Gaststättenangelegenheiten
Wildschadenregulierung
Fischereiwesen
Aufgaben des Personenstandwesens
Planung und räumliche Entwicklung
Denkmalschutz
Bau-/Baubetriebshof
Gebäudemanagement (kaufmännisch)
Gebäudemanagement (technisch)
Gebäudemanagement (infrastrukturell)
5
8
6
6
8
11
5
6
7
6
7
8
10
8
10
12
8
Vollzeitverrechnete
Stellenanteile
für
diese Aufgabe in
den
kooperationsbereiten
Kommunen
0,82
4,95
10,25
0,65
9,10
31,16
3,65
1,82
0,42
0,37
11,65
8,00
4,46
86,10
11,78
24,55
10,30
Ggf. fehlende Bereitschaft in einigen Aufgabenfeldern muss an dieser Stelle nicht bedeuten,
dass eine Kommune hier prinzipiell nicht kooperationswillig ist. Vielmehr ist in solchen Fällen
z.B. die bereits erfolgte Vergabe an private Dritte ein praktisches Hindernis, Aufgaben mit
kommunalen Nachbarn gemeinsam wahrzunehmen. Im Einzelfall kann sich die Vergabe von
Leistungen dabei durchaus wirtschaftlicher darstellen als eine praktizierte interkommunale
Zusammenarbeit.
b) Möglichkeiten und Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit darf nicht zum Selbstzweck verkommen. Vielmehr machen
Kooperationen nur dort Sinn, wenn begünstigende Faktoren erfüllt sind, z.B.:
einheitlich eingesetzte Softwarelösungen (bei verwaltungsinternen Prozessen),
klare Definition über Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie Aufbau und
Sicherstellung transparenter Leistungs- und Abrechnungsprozesse (ggf. nur
herzustellen durch anzupassende Organisationsstrukturen in den beteiligten
Verwaltungen bzw. (Aus-)gründung neuer Einheiten (z.B. Zweckverbände)),
räumliche Nähe (bei ortsnah zu erbringenden Verwaltungsleistungen).
Sofern alle Rand- und Rahmenbedingungen erfüllt werden, führt der Aufbau interkommunaler
Strukturen für die beteiligten Städten und Gemeinden oft zu einer verbesserten
Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Entlastung der Haushalte.
Aber selbst dort, wo aus verschiedenen Gründen eine gemeinsame Leistungserbringung
ausscheidet, bietet sich eine zunehmende Vernetzung der Städte und Gemeinden an, um die
Produktivität und Wirtschaftlichkeit des eigenen Verwaltungshandelns benchmark-orientiert mit
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den Leistungen anderer Rathäuser messen und – hierauf aufbauend – die Effektivität des
eigenen Verwaltungshandelns steuern zu können.
c) Weiteres Vorgehen
Gelegentlich werden Ansätze zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit mit der
Sorge des Verlusts kommunaler Eigenständigkeit konfrontiert. Auch die Befürchtung, der
eigene Einfluss (und damit Steuerungsqualität) nehme bei Aufgabenwahrnehmung mit
mehreren Partnern ab, ist gelegentlich (und zwar auf allen Ebenen) wahrzunehmen.
Daher ist es bei der Verabredung erster Verwaltungskooperationen wichtig, dass diese
Pilotprojekte „funktionieren“. Würden erste Ansätze scheitern, wäre dies mit einer – auf jeden
Fall zu vermeidenden – schlechten Signalwirkung für zukünftige Kooperationsfelder
verbunden. Daher empfehlen die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen
Kommunen nicht, die für interkommunale Zusammenarbeit breitest möglichen Aufgabenfelder
(beispielsweise die Zusammenlegung von Bauhöfen, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung
von immobilienbewirtschaftenden Managementstrukturen, die Zusammenarbeit im Kassenund/oder im Personenstandswesen) zuvorderst anzugehen.
Sinnvoller erscheint vielmehr, zunächst „im Kleinen“ den Aufbau und die Funktionsweise
interkommunaler Zusammenarbeit auszutesten. In Betracht kommen könnten da z.B.:
Aufgaben öffentlich-rechtlicher Art, die dem Grunde nach für eine Übertragung an
private
Dritte
nicht
in
Betracht
kommen
(z.B.
Gewerbeund
Gaststättenangelegenheiten,
Fischereiwesen,
Wildschadenregulierung,
Denkmalschutz);
Aufgaben in der inneren Verwaltung, die auch privaten Dritte übertragen werden
könnten, die alternativ jedoch interkommunal erledigt werden können (z.B.
Beihilfebearbeitung, Bezügeberechnung/-auszahlung, Arbeitssicherheit);
Organisation
kommunengrenzenübergreifender
Dienstleistungsstrukturen
(z.B.
Sicherstellung von Bereitschaftsdiensten, gemeinsame Telefonzentralen („CallCenter“)).
Auf der Basis dieser (und vergleichbarer) Themenfelder werden die Bürgermeisterin und die
Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden kurzfristig und mit dem Ziel, sich
für interkommunale Zusammenarbeit eignende Handlungsfelder zu ermitteln und die
rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Verwaltungskooperationen zu
schaffen, den Dialog mit den Verwaltungen der jeweiligen Nachbarkommunen aufnehmen. Der
Rückenwind, der sich aus diesen „kleinen“ Aufgabenfeldern relativ problemlos darstellenden
Zusammenarbeit sollte in einem zweiten Schritt dazu genutzt werden, dann auch „im Großen“,
z.B. durch den Aufbau von Gemeindekassenverbänden, die Gründung gemeinsamer
Baubetriebshöfe, etc., eine engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu etablieren.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind
jedenfalls zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit und verstehen diese nicht als Gefahr,
in einzelnen Themenfeldern die kommunale Eigenständigkeit zu verlieren, sondern vielmehr
als Chance, die sich aus Kooperationen ergebenden Effizienzgewinne in Zeiten knapper
Kassen zur Sicherstellung der jeweils eigenen Selbstständigkeit zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und bittet den
Bürgermeister, sich auf der Basis dieses Berichts – siehe hierzu insbesondere Abschnitt „c)
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Weiteres Vorgehen“ – ergebende Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit mit
anderen Städten und Gemeinden aktiv zu prüfen. Der Bürgermeister wird den Gemeinderat
regelmäßig über Kooperationsfortschritte unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)