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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 36/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
208 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51

Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 1/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Lfd. Nr. Eingabensteller T1 Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Datum Wesentliche Inhalte der Anre- Stellungnahme gungen 01.12.09 1. Landschaftspflege und Naturschutz Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Flächen des geplanten Urnenwaldes um einen ökologisch wertvollen Bereich, insbesondere für streng geschützte Tierarten handelt. Es wird angeregt, eine detaillierte Projektbeschreibung zu erarbeiten. Diese Projektbeschreibung soll vor allen Dingen Ausführungen und Angaben zu folgenden Punkten beinhalten: - - - - - Darlegung, mit welcher Frequentierung des „Urnenwaldes“ gerechnet wird, Häufigkeit von Bestattungen und Besuchern, Anzahl der angestrebten Urnenplätze Dichte der Urnen je Baum, Betriebsbeschreibung zu Pflege, Unterhaltung und Betriebszeiten, konkrete Darlegung der Maßnahmen zu Gehölzentnahme und –schnitt, Totholz- und Baumhöhlenkartierung. Es wird weiter angeregt, im ökologischen Gutachten für die zu erwartenden geschützten Tierarten Potenzialabschätzungen vorzunehmen. Hierbei sind auch weitere Tierarten, außer der Fledermaus, zu betrachten. Zusammenfassend wird daher angeregt, eine detaillierte Projektbeschreibung zu Erarbeiten bzw. das ökologische Gutachten bezüglich der zu erwartenden, geschützten Tierarten zu erweitern. Beschlussvorschlag Zu 1. Zu 1. Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde stattgefunden. Die angeregte Projektbeschreibung wurde von der Gemeinde Hürtgenwald erarbeitet und in die Begründung zur 5. FNP-Änderung integriert. Die Erweiterung des ökologischen Gutachtens wurde zwischenzeitlich von der Gemeinde Hürtgenwald beauftragt. Die entsprechenden Untersuchungen werden durch das Büro für Ökologie und Landschaft, Hartmut Fehr, im Frühjahr 2010 erarbeitet. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht zur 5. FNPÄnderung integriert und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Nach Vorlage der artenschutzrechtlichen Untersuchung und der darauf folgenden Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde kann der Feststellungsbeschluss zur 5. FNP-Änderung gefasst werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zu berücksichtigen. Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 2/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 2. Landschaftspflege und 21.01.10 Naturschutz Vor dem Hintergrund der Stellungnahme vom 01.12.2009 hat ein Abstimmungsgespräch mit der Gemeinde Hürtgenwald am 18.01.2010 stattgefunden. Hierzu werden im Ergebnis dieser Besprechung folgende Anregungen vorgebracht: 1. Es wird angeregt, den 3. Absatz der Projektskizze der Gemeinde Hürtgenwald wie folgt zu ergänzen: Bei notwendigen Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr/der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beseitigung von Totholz/Ästen/Gehölzen/Bäumen wird eine fledermauskundliche Begleitung erfolgen. In der Vogelbrutzeit wird auch der Besatz auf Vögel überprüft. Die Maßnahmen werden der Unteren Landschaftsbehörde unverzüglich angezeigt. Die wesentlichen Punkte der Projektskizze sollten Bestandteil der Begründung zum FNP und Inhalt einer Friedhofsordnung/Satzung werden. Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu 2. Die Projektskizze der Gemeinde Hürtgenwald wird entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde ergänzt. Die Projektskizze wird Teil der Begründung der 5. FNPÄnderung. Zu 2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zu berücksichtigen. Die fachplanerischen Anregungen werden durch entsprechende Leistungen durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr erbracht. Die ausstehenden Untersuchungen können wie bereits erwähnt im 1. Quartal 2010 erbracht werden. Daraufhin werden die Ergebnisse in den Umweltbericht als Teil der Begründung integriert. 2. Fledermausgutachten von Büro Fehr: für die festgestellten/betroffenen Arten ist noch jeweils ein Protokoll einer artenschutzrechtlichen Prüfung nachzureichen. 3. Erarbeitung einer Vorlage von „Prüfprotokollen“ zu den im Plangebiet weiterhin zu erwartenden bzw. festgestellten Arten (siehe Begründung im Umweltbericht Seite 11 „Tierwelt“ in Verbindung mit ökologischen Gutachten Seite 10 „Vögel“). 2 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 3/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller T2 BUND, NABU 52379 Langerwehe NABU, 52372 Kreuzau Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu I. Artenschutz Zu 1. Totholz wird nicht grundsätzlich aus dem Wald entfernt, sondern soll im Normalfall im Wald verbleiben. Wenn allerdings aus Gründen der Gefahrenabwehr/der Verkehrssicherungspflicht eine Notwendigkeit besteht, so werden eine fledermauskundliche Begleitung und eine Abstimmung mit der ULB erfolgen, um geschützte Arten nicht zu beeinträchtigen. Zu I: Artenschutz: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen zu 1., 2. und 3. zu berücksichtigen und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. 01.12.09 Es werden folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht: I. Artenschutz 1. Entfernung von Totholz Da die Entfernung von Totholz die größten Auswirkungen auf die geschützten Arten hat und die Entfernung von Bruthöhlen ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand ist, sollte sie aus ökologischen Gründen unterbleiben. 2. Arten- und Bestandsaufnahme Da durch das Verfahren die Belange des Naturschutzes berührt sind, wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung angeregt. Diese müsste sich auf alle planungsrelevanten Arten im Lebensraumtyp Laub- und Nadelwald für das Messtischblatt 5304 Nideggen beziehen, nicht nur auf die Fledermäuse. Auf eine angemessene Kartierung dieser Arten nach anerkannten Methoden darf nicht verzichtet werden. 3. Rechtliche Grundlagen Regelungen zum Artenschutz werden in den §§ 19 und 42 BNatSchG, im Landschaftsgesetz NRW sowie der europäischen Vogelschutz- und FFH-Richtlinie getroffen. Zu beachten ist darüber hinaus das Umweltschadensgesetz. Es wird insbesondere die Erfassung der Spechte sowie von Großvögeln wie Greifvögel und Störche gefordert. Zu 2. Im Verfahren wurden zunächst nur eine Fledermausuntersuchung und eine „Nebenbei-Erfassung“ von Vögeln gefordert. Nach Vorlage des Fledermausgutachtens und unter Berücksichtigung des sich zum 01.03.2010 ändernden Bundesnaturschutzgesetztes hat der Kreis Düren sein Anforderungsprofil ergänzt. Konkret werden im Frühjahr 2010 die Spechte (insbesondere Grauspecht und Schwarzspecht) untersucht. Außerdem findet für jede planungsrelevante Art – unter Berücksichtigung der für das Messtischblatt 5304 genannten Arten – eine artenschutzrechtliche Diskussion und die Fertigung von Prüfbögen statt. Zu 3. Zum 01.03.2010 wird das Bundesnaturschutzgesetz geändert. § 19 Abs. 3 entfällt. § 42 findet sich in § 44 wieder. Das Verfahren wird gemäß der neuen Gesetzgebung angepasst. In Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren wird im Frühjahr 2010 eine Spechtkartierung stattfinden. Im artenschutzrechtlichen Gutachten werden alle planungsrelevanten Arten gemäß der neu gefassten Gesetzgebung besprochen. 4. Artenschutzrechtliche 3 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 4/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Bewertung 4.1 Spechte Es wird bemängelt, dass Störungen von Spechten billigend in Kauf genommen werden. Die negativen Auswirkungen auf Arten wie Schwarz-, Grau- und Mittelspecht sind abzuschätzen, was bislang wegen der unzureichenden Ermittlung dieser Arten nicht gelungen ist. Durch die beabsichtigte Entfernung von Totholz wird der Erhaltungszustand der lokalen Population der Spechtarten verschlechtert. 4.2 Fledermäuse Im Kommentar zur Kartierung wird noch einmal herausgestellt, dass trotz des relativ kurzen Untersuchungszeitraumes immerhin 8 Arten festgestellt wurden. Weitere Arten sind möglich. Besonders hervorgehoben werden das Große Mausohr und der Kleine Abendsegler. Fehlende Quartiernachweise besitzen keine Aussagekraft, da Fledermäuse im Wald ihre Quartiere häufig wechseln. Es wird eine nachhaltige Sicherung der Waldfunktion gefordert. Dies gilt auch für Fledermausquartiere. Das Entfernen von Totholz aus Verkehrssicherungsgründen ist ein erheblicher Eingriff und ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand. „Gerade die Totholzbereiche sind essentielle Wohnräume für Fledermäuse und daher grundsätzlich umfassend zu erhalten. Bei einer derart hohen Nutzung des Waldbereiches durch Fledermäuse ist ein Entfernen höchstens kleiner morscher Äste zu verantworten, diese sind aber nicht das Hauptaugenmerk bei der Verkehrssicherungspflicht.“ „Zusätzlich werden die Fledermäuse, wie vom Gutachter beschrieben, durch eine Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu 4. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, 4.1 die Anregungen zu Eine Erfassung der Spechte und eine 4.1 zu berücksichartenschutzrechtliche Bewertung werden tigen und die Hinim Frühjahr 2010 auf Grundlage der weise zu 4.2 zur Abstimmung mit der ULB des Kreises Kenntnis zu nehDüren vorgenommen. men. Die Bedenken aus 4.2 werden nicht berücksichtigt. 4.2 Die Einschätzung der hohen Wertigkeit des Waldbereiches für Fledermäuse wird geteilt. Vom Grundsatz her soll und wird die Waldfunktion erhalten bleiben. Nur in Ausnahmefällen wird das Beseitigen von Gefahrenstellen unumgänglich sein. Dies geschieht aber unter enger fledermauskundlicher Begleitung und Beteiligung der ULB. Da diese die Maßnahmen befreien muss, ist die Einhaltung der Artenschutzgesetzgebung gewährleistet. Das Projekt erfordert eine sensible Projektbegleitung, die vorgesehen ist. Ein 4 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 5/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen mögliche Verdrängung der Spechte durch Wohnungsverlust in Mitleidenschaft gezogen. Die Schaffung von künstlichen Quartieren ebenso wie das Entfernen des Totholzes in einem intakten Waldsystem ist hier eine Abwertung des Ökosystems.“ Nachfolgend wird am Beispiel des Großen Mausohrs der misslungene Versuch einer Umsiedlung beschrieben und geschlossen: „Wir lehnen daher das Anbringen von Fledermauskästen in einem intakten Waldsystem ab und fordern nach Abwägung der planungsrelevanten Tatsachen den Verzicht der Inanspruchnahme von durch Verkehrssicherungspflicht betroffenen Laubwaldbereichen als Urnenwald.“ „Ob regelmäßige Bestattungen mit einer größeren Ansammlung von Menschen einen Einfluss auf die Fledermausfauna haben können, ist nicht abschätzbar, weil es keine Vergleichsdaten gibt. Dies hängt auch von der Menge der Menschen, der Art der möglichen Veranstaltung und der Häufigkeit der Beerdigungen ab. Verlärmung durch Fahrzeugverkehr sollte auf jeden Fall vermieden werden und ein Parkplatz bereits im Kurvenbereich angelegt werden.“ II. Biotopschutz Die Biotope BK 5304-023 und -026 sind nicht zur Bestattung zu nutzen. Stellungnahme Beschlußvorschlag Baustein dieser Begleitung ist die zusätzliche Zurverfügungstellung von künstlichen Baumhöhlenquartieren (sofort 20 Quartiere, nach 5 Jahren weitere 20 Quartiere). Dieses Angebot liegt sicher weit über dem natürlicherweise in diesem Zeitraum entstehenden Quartierangebot und über dem Verlust von Quartieren (soweit dieser überhaupt eintritt). Eine misslungene Umsiedlungsaktion beim Mausohr aufzuführen, heißt, Äpfel mit Birnen vertauschen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum von Fachleuten wie dem AK Fledermausschutz ein derart ungeeignetes Beispiel gebracht wird. Wie an anderer Stelle der Stellungnahme selbst festgestellt, wechseln Waldfeldermäuse ständig ihr Quartier. Mausohren sind demgegenüber sehr eng und dauerhaft an ein bestimmtes Quartier gebunden. Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes werden alljährlich unzählige Fledermauskästen – auch in Wäldern – ausgebracht und vertrieben. Dies hat sich ebenso unzählige Male als gute Möglichkeit erwiesen, Quartiere für Fledermäuse bereit zu stellen. Der Parkplatz liegt im Nahbereich der Straße. Zu II. Biotopschutz Nur die BK-Fläche 026 liegt im Bereich geplanter Bestattungen, umfasst diesen aber maßgeblich. Ein Verzicht auf Bestattungen in diesem Bereich kommt daher einem nahezu vollständigen Verzicht gleich. Zu II. Biotopschutz: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. 5 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 6/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen III. Zum Plangebiet und zum weiteren Verfahren Das Projektgebiet ist eindeutig abzugrenzen. Stellungnahme Zu III. Plangebiet Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereiches entsprechend den Symbolen der Planzeichenverordnung ist in dem vorliegenden Planungsfall nicht erforderlich, da die grundlegende Darstellung (Wald) bei der beabsichtigten Nutzung erhalten bleibt. Die Möglichkeit der konkreten Darstellung des Änderungsbereiches wurde bewusst durch eine geometrisch nicht eindeutige ellipsenförmige Darstellung gewählt, um deutlich zu machen, dass der Untersuchungsraum bezüglich der Auswirkungen der geplanten Nutzungen (hier als Urnenwald) über den konkret zu fassenden Änderungsbereich hinaus geht. In vergleichbaren Fällen wurde in der Vergangenheit diese Vorgehensweise in Abstimmung mit dem Dezernat 35 Städtebau der Bezirksregierung Köln angewendet (vgl. hier auch Höhenerlebnispfad 7. FNP-Änderung). „Der Hauptforstweg sollte die nördliche und östliche Grenze bilden. Bei der Erneuerung dieses Weges ist Silikatsplitt aufzutragen. Kalksteinüberlauf ist als gebietsfremdes Material abzulehnen.“ Diese Anregungen obliegen der Projektgestaltung und sind nicht Gegenstand der FNP-Änderung. „Wegen der fehlenden Betriebsbeschreibung und Friedhofssatzung ist eine abschließende Stellungnahme nicht möglich.“ Es werden diesbezüglich Forderungen hinsichtlich der Erschließung, Beleuchtung, Totholzbeseitigung sowie jagdlichen und forstlichen Nutzung erhoben. Beispielhaft wird auf die Friedhofssatzung der Stadt Detmold verwiesen. Zwischenzeitlich wurde eine detaillierte Projektskizze erarbeitet, die z.B. Ausführungen zur Totholzbeseitigung enthält und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde. Die Projektskizze wurde in die Begründung zur FNP- Änderung aufgenommen. Weitere Regelungen auf der Ebene des FNP sind nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung „Eine abschließende Beurteilung ist wegen des unvollständigen artenschutzrechtlichen Gutachtens, der fehlenden Betriebsbeschreibung und Friedhofssatzung nicht möglich. Der größte Verbotstatbestand ist die Entfernung von Totholz, die zur erheblichen Beeinträchtigung von Arten Zu IV. Zusammenfassung Das artenschutzrechtliche Gutachten wird gemäß der Abstimmung mit dem Kreis Düren ergänzt. Darin werden die Anmerkungen der Naturschutzverbände thematisiert. Eine Projektskizze liegt zwischenzeitlich vor (s.o.) Da es sich im FNP nicht um klassische Festsetzungen handelt, die unmittelbar Beschlußvorschlag Zu III. Plangebiet:: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Zu IV. Zusammenfassung:: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. 6 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 7/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen des Anhang I der VS-RL, des Anhangs II und IV der FFH-RL führt. Darüber hinaus können ganzjährig Störungen durch Besucher/Beisetzungen zur relevanten Beeinträchtigung der lokalen Populationen geschützter Vogelarten führen, darunter Arten nach Anhang I der VS-RL, von denen sich eine – der Grauspecht – zudem in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Die Einrichtung eines Urnenwaldes an dieser Stelle kann nur durchgeführt werden, wenn kein Totholz beseitigt und auf die jagdliche und forstwirtschaftliche Nutzung verzichtet wird. Im Übrigen ist ein LBP mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzulegen, in der auch der Faktor Störung berücksichtigt wird.“ T3 Bezirksregierung Köln Höhere Landschaftsbehörde 11.12.09 Es werden folgende Bedenken und Hinweise vorgebracht: Stellungnahme Beschlußvorschlag einen Ausgleichsbedarf hervorrufen, wird der Eingriff im Rahmen des Vorhabens selbst ermittelt und jeweils fortgeschrieben. Vorgesehen ist ein vor Ort stattfindender Ausgleich durch sukzessive Umwandlung angrenzender Nadelholzforste in Laubwald. Regelungen hierzu erfolgen in der Baugenehmigung. Zu den Hinweisen und Anregungen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Die vorgenommene Darstellung einer elliptischen Schraffur des Gebietes reiche nicht aus. Lage und Umfang der Festsetzung sind nicht ausreichend nachvollziehbar bzw. begrenzt. Zu 1. Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereiches entsprechend den Symbolen der Planzeichenverordnung ist in dem vorliegenden Planungsfall nicht erforderlich, da die grundlegende Darstellung (Wald) bei der beabsichtigten Nutzung erhalten bleibt. Die Möglichkeit der konkreten Darstellung des Änderungsbereiches wurde bewusst durch eine geometrisch nicht eindeutige ellipsenförmige Darstellung gewählt, um deutlich zu machen, dass der Untersuchungsraum bezüglich der Auswirkungen der geplanten Nutzungen (hier als Urnenwald) über den konkret zu fassenden Änderungsbereich hinaus geht. In vergleichbaren Fällen wurde in der Vergangenheit diese Vorgehensweise in Abstimmung mit dem Dezernat 35 Städtebau der Bezirksregierung Köln angewendet (vgl. hier auch Höhenerlebnispfad 7. FNP-Änderung). 2. Es sollte ein artenschutzrechtliches Monitoring festgesetzt werden, mit dem in geeigneter Art und Weise aussagefähige Daten ermittelt werden, die eine Beurteilung Zu 2. Ein derartiges Monitoring ist ebenso wie eine umfassende Projektbegleitung vorgesehen und in der Begründung beschrieben. Sollten sich im Rahmen der Begleitung weitere Anforderungen an die Projektgestaltung ergeben, wer- Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken zu 1. und 2. nicht zu berücksichtigen. Die Hinweise zu 3. und 4. werden zur Kenntnis genommen. 7 Gemeinde Hürtgenwald: Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ Seite 8/8 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 22.02.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme der entsprechenden Entwicklungen und der Funktionsfähigkeit der vorgenommenen Vermeidungsmaßnahmen ermöglichen. den diese in Abstimmung mit der ULB umgesetzt. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass der in dem Artenschutz-Teilbeitrag „Fledermäuse“ auf Seite 22 unter punkt 6 genannte Zeitraum von 5 Jahren in Abhängigkeit des zukünftigen Funktionserhaltes als Lebensraum für entsprechend relevante Tierarten (Monitoring) erforderlichenfalls unterschritten werden muss. Entsprechend sollte formuliert werden. Zu 3. Es ist vorgesehen in den ersten 2 Jahren nach Einrichtung des Urnenwaldes und dann alle 3 Jahre jeweils eine Fledermausuntersuchung zur Bestandskontrolle durchzuführen. Der 5jährige Zeitraum bezieht sich auf die „Nachrüstung“ weiterer Fledermausquartiere. Hinsichtlich der Entnahme von Gehölz(teil)en ist eine permanente Projektbetreuung vorgesehen. Die Anforderungen werden daher nachhaltig erfüllt. Beschlußvorschlag Zu 4. Die Hinweise werden zur Kenntnis 4. Es wird darauf hingewiegenommen. Sollten hierzu verbindliche sen, dass im Hinblick auf die Regelungen werden, sind diese in die auch bei Erhalt der Altbäume Baugenehmigung aufzunehmen. zu erwartenden Änderungen in der Struktur des Bestandes und damit auch in seiner Eignung als Lebensraum mit den verschiedenen Teilfunktionen ein vergleichbarer Bestand (Altholz) an anderer Stelle entsprechend ruhig gestellt bzw. aus der Nutzung genommen werden sollte. Die Kenntnis solcher Bestände wird im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der erforderlichen Alternativenprüfung erworbenen Kenntnisse zur Auswahl der nunmehr überplanten Fläche vorausgesetzt. Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden: Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 28.10.2009 Stadt Stolberg, Schreiben vom 04.11.2009 Bezirksregierung Köln, Agrarstruktur und Landentwicklung, Schreiben vom 16.11.2009 WVER Wasserverband Eifel- Rur, Schreiben vom 05.11.2009 EWV Energie- und Wasserversorgung, Schreiben vom 28.10.2009 (Mail) Landesbetrieb Straßenbau NRW, schreiben vom 03.11.2009 Von Bürgern wurden keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben. 8