Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
208 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 1/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
T1
Kreisverwaltung
Düren
52348 Düren
Datum
Wesentliche Inhalte der Anre- Stellungnahme
gungen
01.12.09 1. Landschaftspflege und
Naturschutz
Es wird darauf hingewiesen,
dass es sich bei den Flächen
des geplanten Urnenwaldes
um einen ökologisch wertvollen Bereich, insbesondere für
streng geschützte Tierarten
handelt. Es wird angeregt,
eine detaillierte Projektbeschreibung zu erarbeiten.
Diese Projektbeschreibung
soll vor allen Dingen Ausführungen und Angaben zu folgenden Punkten beinhalten:
-
-
-
-
-
Darlegung, mit welcher Frequentierung
des „Urnenwaldes“
gerechnet wird,
Häufigkeit von Bestattungen und Besuchern,
Anzahl der angestrebten Urnenplätze
Dichte der Urnen je
Baum,
Betriebsbeschreibung zu Pflege, Unterhaltung und Betriebszeiten,
konkrete Darlegung
der Maßnahmen zu
Gehölzentnahme
und –schnitt,
Totholz- und Baumhöhlenkartierung.
Es wird weiter angeregt, im
ökologischen Gutachten für
die zu erwartenden geschützten Tierarten Potenzialabschätzungen vorzunehmen.
Hierbei sind auch weitere
Tierarten, außer der Fledermaus, zu betrachten.
Zusammenfassend wird daher angeregt, eine detaillierte
Projektbeschreibung zu Erarbeiten bzw. das ökologische
Gutachten bezüglich der zu
erwartenden, geschützten
Tierarten zu erweitern.
Beschlussvorschlag
Zu 1.
Zu 1.
Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung
mit der Unteren Landschaftsbehörde
stattgefunden. Die angeregte Projektbeschreibung wurde von der Gemeinde
Hürtgenwald erarbeitet und in die Begründung zur 5. FNP-Änderung integriert. Die Erweiterung des ökologischen
Gutachtens wurde zwischenzeitlich von
der Gemeinde Hürtgenwald beauftragt.
Die entsprechenden Untersuchungen
werden durch das Büro für Ökologie und
Landschaft, Hartmut Fehr, im Frühjahr
2010 erarbeitet. Die Ergebnisse werden
in den Umweltbericht zur 5. FNPÄnderung integriert und mit der Unteren
Landschaftsbehörde abgestimmt.
Nach Vorlage der artenschutzrechtlichen
Untersuchung und der darauf folgenden
Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde kann der Feststellungsbeschluss zur 5. FNP-Änderung gefasst
werden.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung zu
berücksichtigen.
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 2/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
2. Landschaftspflege und
21.01.10 Naturschutz
Vor dem Hintergrund der
Stellungnahme vom
01.12.2009 hat ein Abstimmungsgespräch mit der Gemeinde Hürtgenwald am
18.01.2010 stattgefunden.
Hierzu werden im Ergebnis
dieser Besprechung folgende
Anregungen vorgebracht:
1.
Es wird angeregt, den 3.
Absatz der Projektskizze der
Gemeinde Hürtgenwald wie
folgt zu ergänzen: Bei notwendigen Maßnahmen aus
Gründen der Gefahrenabwehr/der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der
Beseitigung von Totholz/Ästen/Gehölzen/Bäumen wird eine
fledermauskundliche Begleitung erfolgen. In der Vogelbrutzeit wird auch der Besatz
auf Vögel überprüft. Die Maßnahmen werden der Unteren
Landschaftsbehörde unverzüglich angezeigt.
Die wesentlichen Punkte der
Projektskizze sollten Bestandteil der Begründung zum FNP
und Inhalt einer Friedhofsordnung/Satzung werden.
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu 2.
Die Projektskizze der Gemeinde
Hürtgenwald wird entsprechend der
Anregung der Unteren Landschaftsbehörde ergänzt. Die Projektskizze wird
Teil der Begründung der 5. FNPÄnderung.
Zu 2.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregung zu
berücksichtigen.
Die fachplanerischen Anregungen werden durch entsprechende Leistungen
durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr erbracht.
Die ausstehenden Untersuchungen
können wie bereits erwähnt im 1. Quartal 2010 erbracht werden. Daraufhin
werden die Ergebnisse in den Umweltbericht als Teil der Begründung integriert.
2.
Fledermausgutachten von
Büro Fehr: für die festgestellten/betroffenen Arten ist noch
jeweils ein Protokoll einer
artenschutzrechtlichen Prüfung nachzureichen.
3.
Erarbeitung einer Vorlage von
„Prüfprotokollen“ zu den im
Plangebiet weiterhin zu erwartenden bzw. festgestellten
Arten (siehe Begründung im
Umweltbericht Seite 11 „Tierwelt“ in Verbindung mit ökologischen Gutachten Seite 10
„Vögel“).
2
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 3/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
T2
BUND, NABU
52379 Langerwehe
NABU,
52372 Kreuzau
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu I. Artenschutz
Zu 1.
Totholz wird nicht grundsätzlich aus dem
Wald entfernt, sondern soll im Normalfall
im Wald verbleiben. Wenn allerdings aus
Gründen der Gefahrenabwehr/der Verkehrssicherungspflicht eine Notwendigkeit besteht, so werden eine fledermauskundliche Begleitung und eine Abstimmung mit der ULB erfolgen, um geschützte Arten nicht zu beeinträchtigen.
Zu I: Artenschutz:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Anregungen zu
1., 2. und 3. zu
berücksichtigen
und die Hinweise
zur Kenntnis zu
nehmen.
01.12.09 Es werden folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht:
I. Artenschutz
1. Entfernung von Totholz
Da die Entfernung von Totholz die größten Auswirkungen auf die geschützten Arten
hat und die Entfernung von
Bruthöhlen ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand
ist, sollte sie aus ökologischen Gründen unterbleiben.
2. Arten- und Bestandsaufnahme
Da durch das Verfahren die
Belange des Naturschutzes
berührt sind, wurde eine
artenschutzrechtliche Untersuchung angeregt. Diese
müsste sich auf alle planungsrelevanten Arten im
Lebensraumtyp Laub- und
Nadelwald für das Messtischblatt 5304 Nideggen
beziehen, nicht nur auf die
Fledermäuse. Auf eine angemessene Kartierung dieser Arten nach anerkannten
Methoden darf nicht verzichtet werden.
3. Rechtliche Grundlagen
Regelungen zum Artenschutz werden in den §§ 19
und 42 BNatSchG, im Landschaftsgesetz NRW sowie
der europäischen Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
getroffen. Zu beachten ist
darüber hinaus das Umweltschadensgesetz.
Es wird insbesondere die
Erfassung der Spechte sowie von Großvögeln wie
Greifvögel und Störche gefordert.
Zu 2.
Im Verfahren wurden zunächst nur eine
Fledermausuntersuchung und eine „Nebenbei-Erfassung“ von Vögeln gefordert.
Nach Vorlage des Fledermausgutachtens und unter Berücksichtigung des
sich zum 01.03.2010 ändernden Bundesnaturschutzgesetztes hat der Kreis
Düren sein Anforderungsprofil ergänzt.
Konkret werden im Frühjahr 2010 die
Spechte (insbesondere Grauspecht und
Schwarzspecht) untersucht. Außerdem
findet für jede planungsrelevante Art –
unter Berücksichtigung der für das
Messtischblatt 5304 genannten Arten –
eine artenschutzrechtliche Diskussion
und die Fertigung von Prüfbögen statt.
Zu 3.
Zum 01.03.2010 wird das Bundesnaturschutzgesetz geändert. § 19 Abs. 3
entfällt. § 42 findet sich in § 44 wieder.
Das Verfahren wird gemäß der neuen
Gesetzgebung angepasst.
In Abstimmung mit der ULB des Kreises
Düren wird im Frühjahr 2010 eine
Spechtkartierung stattfinden. Im artenschutzrechtlichen Gutachten werden alle
planungsrelevanten Arten gemäß der
neu gefassten Gesetzgebung besprochen.
4. Artenschutzrechtliche
3
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 4/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Bewertung
4.1 Spechte
Es wird bemängelt, dass
Störungen von Spechten
billigend in Kauf genommen
werden. Die negativen Auswirkungen auf Arten wie
Schwarz-, Grau- und Mittelspecht sind abzuschätzen,
was bislang wegen der unzureichenden Ermittlung dieser
Arten nicht gelungen ist.
Durch die beabsichtigte
Entfernung von Totholz wird
der Erhaltungszustand der
lokalen Population der
Spechtarten verschlechtert.
4.2 Fledermäuse
Im Kommentar zur Kartierung wird noch einmal herausgestellt, dass trotz des
relativ kurzen Untersuchungszeitraumes immerhin
8 Arten festgestellt wurden.
Weitere Arten sind möglich.
Besonders hervorgehoben
werden das Große Mausohr
und der Kleine Abendsegler.
Fehlende Quartiernachweise
besitzen keine Aussagekraft,
da Fledermäuse im Wald
ihre Quartiere häufig wechseln.
Es wird eine nachhaltige
Sicherung der Waldfunktion
gefordert. Dies gilt auch für
Fledermausquartiere. Das
Entfernen von Totholz aus
Verkehrssicherungsgründen
ist ein erheblicher Eingriff
und ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand.
„Gerade die Totholzbereiche
sind essentielle Wohnräume
für Fledermäuse und daher
grundsätzlich umfassend zu
erhalten. Bei einer derart
hohen Nutzung des Waldbereiches durch Fledermäuse
ist ein Entfernen höchstens
kleiner morscher Äste zu
verantworten, diese sind
aber nicht das Hauptaugenmerk bei der Verkehrssicherungspflicht.“
„Zusätzlich werden die Fledermäuse, wie vom Gutachter beschrieben, durch eine
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu 4.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
4.1
die Anregungen zu
Eine Erfassung der Spechte und eine
4.1 zu berücksichartenschutzrechtliche Bewertung werden tigen und die Hinim Frühjahr 2010 auf Grundlage der
weise zu 4.2 zur
Abstimmung mit der ULB des Kreises
Kenntnis zu nehDüren vorgenommen.
men.
Die Bedenken aus
4.2 werden nicht
berücksichtigt.
4.2
Die Einschätzung der hohen Wertigkeit
des Waldbereiches für Fledermäuse
wird geteilt.
Vom Grundsatz her soll und wird die
Waldfunktion erhalten bleiben. Nur in
Ausnahmefällen wird das Beseitigen von
Gefahrenstellen unumgänglich sein.
Dies geschieht aber unter enger
fledermauskundlicher Begleitung und
Beteiligung der ULB. Da diese die Maßnahmen befreien muss, ist die Einhaltung der Artenschutzgesetzgebung
gewährleistet.
Das Projekt erfordert eine sensible Projektbegleitung, die vorgesehen ist. Ein
4
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 5/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
mögliche Verdrängung der
Spechte durch Wohnungsverlust in Mitleidenschaft
gezogen. Die Schaffung von
künstlichen Quartieren
ebenso wie das Entfernen
des Totholzes in einem intakten Waldsystem ist hier
eine Abwertung des Ökosystems.“
Nachfolgend wird am Beispiel des Großen Mausohrs
der misslungene Versuch
einer Umsiedlung beschrieben und geschlossen:
„Wir lehnen daher das Anbringen von Fledermauskästen in einem intakten Waldsystem ab und fordern nach
Abwägung der planungsrelevanten Tatsachen den Verzicht der Inanspruchnahme
von durch Verkehrssicherungspflicht betroffenen
Laubwaldbereichen als Urnenwald.“
„Ob regelmäßige Bestattungen mit einer größeren Ansammlung von Menschen
einen Einfluss auf die Fledermausfauna haben können, ist nicht abschätzbar,
weil es keine Vergleichsdaten gibt. Dies hängt auch von
der Menge der Menschen,
der Art der möglichen Veranstaltung und der Häufigkeit der Beerdigungen ab.
Verlärmung durch Fahrzeugverkehr sollte auf jeden Fall
vermieden werden und ein
Parkplatz bereits im Kurvenbereich angelegt werden.“
II. Biotopschutz
Die Biotope BK 5304-023
und -026 sind nicht zur Bestattung zu nutzen.
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Baustein dieser Begleitung ist die zusätzliche Zurverfügungstellung von
künstlichen Baumhöhlenquartieren (sofort 20 Quartiere, nach 5 Jahren weitere
20 Quartiere). Dieses Angebot liegt
sicher weit über dem natürlicherweise in
diesem Zeitraum entstehenden Quartierangebot und über dem Verlust von
Quartieren (soweit dieser überhaupt
eintritt).
Eine misslungene Umsiedlungsaktion
beim Mausohr aufzuführen, heißt, Äpfel
mit Birnen vertauschen. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum von Fachleuten
wie dem AK Fledermausschutz ein derart ungeeignetes Beispiel gebracht wird.
Wie an anderer Stelle der Stellungnahme selbst festgestellt, wechseln
Waldfeldermäuse ständig ihr Quartier.
Mausohren sind demgegenüber sehr
eng und dauerhaft an ein bestimmtes
Quartier gebunden. Das ist überhaupt
nicht vergleichbar. Von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes werden
alljährlich unzählige Fledermauskästen –
auch in Wäldern – ausgebracht und
vertrieben. Dies hat sich ebenso unzählige Male als gute Möglichkeit erwiesen,
Quartiere für Fledermäuse bereit zu
stellen.
Der Parkplatz liegt im Nahbereich der
Straße.
Zu II. Biotopschutz
Nur die BK-Fläche 026 liegt im Bereich
geplanter Bestattungen, umfasst diesen
aber maßgeblich. Ein Verzicht auf Bestattungen in diesem Bereich kommt
daher einem nahezu vollständigen Verzicht gleich.
Zu II. Biotopschutz:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
5
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 6/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
III. Zum Plangebiet und
zum weiteren Verfahren
Das Projektgebiet ist eindeutig abzugrenzen.
Stellungnahme
Zu III. Plangebiet
Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereiches entsprechend den Symbolen der Planzeichenverordnung ist in
dem vorliegenden Planungsfall nicht
erforderlich, da die grundlegende Darstellung (Wald) bei der beabsichtigten
Nutzung erhalten bleibt. Die Möglichkeit
der konkreten Darstellung des Änderungsbereiches wurde bewusst durch
eine geometrisch nicht eindeutige ellipsenförmige Darstellung gewählt, um
deutlich zu machen, dass der Untersuchungsraum bezüglich der Auswirkungen der geplanten Nutzungen (hier als
Urnenwald) über den konkret zu fassenden Änderungsbereich hinaus geht. In
vergleichbaren Fällen wurde in der Vergangenheit diese Vorgehensweise in
Abstimmung mit dem Dezernat 35 Städtebau der Bezirksregierung Köln angewendet (vgl. hier auch Höhenerlebnispfad 7. FNP-Änderung).
„Der Hauptforstweg sollte die
nördliche und östliche Grenze bilden. Bei der Erneuerung dieses Weges ist
Silikatsplitt aufzutragen.
Kalksteinüberlauf ist als
gebietsfremdes Material
abzulehnen.“
Diese Anregungen obliegen der Projektgestaltung und sind nicht Gegenstand
der FNP-Änderung.
„Wegen der fehlenden Betriebsbeschreibung und
Friedhofssatzung ist eine
abschließende Stellungnahme nicht möglich.“
Es werden diesbezüglich
Forderungen hinsichtlich der
Erschließung, Beleuchtung,
Totholzbeseitigung sowie
jagdlichen und forstlichen
Nutzung erhoben. Beispielhaft wird auf die Friedhofssatzung der Stadt Detmold
verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde eine detaillierte
Projektskizze erarbeitet, die z.B. Ausführungen zur Totholzbeseitigung enthält
und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde. Die Projektskizze
wurde in die Begründung zur FNP- Änderung aufgenommen.
Weitere Regelungen auf der Ebene des
FNP sind nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung
„Eine abschließende Beurteilung ist wegen des unvollständigen artenschutzrechtlichen Gutachtens, der fehlenden Betriebsbeschreibung
und Friedhofssatzung nicht
möglich.
Der größte Verbotstatbestand ist die Entfernung von
Totholz, die zur erheblichen
Beeinträchtigung von Arten
Zu IV. Zusammenfassung
Das artenschutzrechtliche Gutachten
wird gemäß der Abstimmung mit dem
Kreis Düren ergänzt. Darin werden die
Anmerkungen der Naturschutzverbände
thematisiert.
Eine Projektskizze liegt zwischenzeitlich
vor (s.o.)
Da es sich im FNP nicht um klassische
Festsetzungen handelt, die unmittelbar
Beschlußvorschlag
Zu III. Plangebiet::
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Zu IV. Zusammenfassung::
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
6
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 7/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
des Anhang I der VS-RL,
des Anhangs II und IV der
FFH-RL führt. Darüber hinaus können ganzjährig Störungen durch Besucher/Beisetzungen zur relevanten Beeinträchtigung der
lokalen Populationen geschützter Vogelarten führen,
darunter Arten nach Anhang
I der VS-RL, von denen sich
eine – der Grauspecht –
zudem in einem ungünstigen
Erhaltungszustand befindet.
Die Einrichtung eines Urnenwaldes an dieser Stelle
kann nur durchgeführt werden, wenn kein Totholz beseitigt und auf die jagdliche
und forstwirtschaftliche Nutzung verzichtet wird.
Im Übrigen ist ein LBP mit
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzulegen, in der
auch der Faktor Störung
berücksichtigt wird.“
T3
Bezirksregierung
Köln
Höhere Landschaftsbehörde
11.12.09 Es werden folgende Bedenken und Hinweise vorgebracht:
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
einen Ausgleichsbedarf hervorrufen,
wird der Eingriff im Rahmen des Vorhabens selbst ermittelt und jeweils fortgeschrieben. Vorgesehen ist ein vor Ort
stattfindender Ausgleich durch sukzessive Umwandlung angrenzender Nadelholzforste in Laubwald. Regelungen
hierzu erfolgen in der Baugenehmigung.
Zu den Hinweisen und Anregungen wird
wie folgt Stellung genommen:
1. Die vorgenommene Darstellung einer elliptischen
Schraffur des Gebietes reiche
nicht aus. Lage und Umfang
der Festsetzung sind nicht
ausreichend nachvollziehbar
bzw. begrenzt.
Zu 1. Die konkrete Abgrenzung des
Änderungsbereiches entsprechend den
Symbolen der Planzeichenverordnung
ist in dem vorliegenden Planungsfall
nicht erforderlich, da die grundlegende
Darstellung (Wald) bei der beabsichtigten Nutzung erhalten bleibt. Die Möglichkeit der konkreten Darstellung des
Änderungsbereiches wurde bewusst
durch eine geometrisch nicht eindeutige
ellipsenförmige Darstellung gewählt, um
deutlich zu machen, dass der Untersuchungsraum bezüglich der Auswirkungen der geplanten Nutzungen (hier als
Urnenwald) über den konkret zu fassenden Änderungsbereich hinaus geht. In
vergleichbaren Fällen wurde in der Vergangenheit diese Vorgehensweise in
Abstimmung mit dem Dezernat 35 Städtebau der Bezirksregierung Köln angewendet (vgl. hier auch Höhenerlebnispfad 7. FNP-Änderung).
2. Es sollte ein artenschutzrechtliches Monitoring festgesetzt werden, mit dem in
geeigneter Art und Weise
aussagefähige Daten ermittelt
werden, die eine Beurteilung
Zu 2. Ein derartiges Monitoring ist ebenso wie eine umfassende Projektbegleitung vorgesehen und in der Begründung
beschrieben. Sollten sich im Rahmen
der Begleitung weitere Anforderungen
an die Projektgestaltung ergeben, wer-
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Bedenken zu 1.
und 2. nicht zu
berücksichtigen.
Die Hinweise zu 3.
und 4. werden zur
Kenntnis genommen.
7
Gemeinde Hürtgenwald:
Flächennutzungsplan, 5. Änderung Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“
Seite 8/8
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 22.02.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
der entsprechenden Entwicklungen und der Funktionsfähigkeit der vorgenommenen
Vermeidungsmaßnahmen
ermöglichen.
den diese in Abstimmung mit der ULB
umgesetzt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass der in dem Artenschutz-Teilbeitrag „Fledermäuse“ auf Seite 22 unter
punkt 6 genannte Zeitraum
von 5 Jahren in Abhängigkeit
des zukünftigen
Funktionserhaltes als Lebensraum für entsprechend relevante Tierarten (Monitoring)
erforderlichenfalls unterschritten werden muss. Entsprechend sollte formuliert werden.
Zu 3. Es ist vorgesehen in den ersten 2
Jahren nach Einrichtung des Urnenwaldes und dann alle 3 Jahre jeweils eine
Fledermausuntersuchung zur Bestandskontrolle durchzuführen. Der 5jährige
Zeitraum bezieht sich auf die „Nachrüstung“ weiterer Fledermausquartiere.
Hinsichtlich der Entnahme von Gehölz(teil)en ist eine permanente Projektbetreuung vorgesehen. Die Anforderungen werden daher nachhaltig erfüllt.
Beschlußvorschlag
Zu 4. Die Hinweise werden zur Kenntnis
4. Es wird darauf hingewiegenommen. Sollten hierzu verbindliche
sen, dass im Hinblick auf die
Regelungen werden, sind diese in die
auch bei Erhalt der Altbäume Baugenehmigung aufzunehmen.
zu erwartenden Änderungen
in der Struktur des Bestandes
und damit auch in seiner
Eignung als Lebensraum mit
den verschiedenen Teilfunktionen ein vergleichbarer Bestand (Altholz) an anderer
Stelle entsprechend ruhig
gestellt bzw. aus der Nutzung
genommen werden sollte. Die
Kenntnis solcher Bestände
wird im Hinblick auf die im
Zusammenhang mit der erforderlichen
Alternativenprüfung erworbenen Kenntnisse zur Auswahl
der nunmehr überplanten
Fläche vorausgesetzt.
Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 28.10.2009
Stadt Stolberg, Schreiben vom 04.11.2009
Bezirksregierung Köln, Agrarstruktur und Landentwicklung, Schreiben vom 16.11.2009
WVER Wasserverband Eifel- Rur, Schreiben vom 05.11.2009
EWV Energie- und Wasserversorgung, Schreiben vom 28.10.2009 (Mail)
Landesbetrieb Straßenbau NRW, schreiben vom 03.11.2009
Von Bürgern wurden keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben.
8