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Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule)

Daten

Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden
hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule) Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden
hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 108/2015 23.06.2015 Vorlage erstellt: 02.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 09.06.2015 –TOP 5- beschließt der Rat: 1. Die Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal beschließen dem Grunde nach, eine gemeinsame Gesamtschule neu zu gründen. Hierbei sollen das städtische Gymnasium Schleiden, die Realschule Schleiden und die Hauptschule Hellenthal aufgelöst werden. 2. Die Schule soll an dem Standort Schleiden errichtet werden. Teilstandorte in den Gemeinden Hellenthal und Kall sind nicht vorgesehen. 3. Schulträger wird ein noch zu gründender Zweckverband unter finanzieller Beteiligung aller drei Kommunen. Der Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder zur Deckung der entstehenden Aufwendungen beizutragen haben, muss in der Verbandssatzung geregelt werden. Die Umlagegrundlagen werden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der Kommunen, ausgearbeitet. 4. Um die erforderlichen Verfahrensschritte qualitativ gut vorbereiten und abarbeiten zu können, ist die Neuerrichtung der Schule frühestens zum Schuljahr 2017/18 möglich. 5. Die Verwaltungen der Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal werden ermächtigt, mit der notwendigen Schulentwicklungsplanung ein Planungsbüro zu beauftragen. Sachdarstellung: Im Gespräch der drei Kommunen am 27.05.2015 wurde festgelegt, noch vor der Sommerpause einen einheitlich lautenden Beschluss zu fassen. Der obige Beschlussvorschlag sowie die folgende Sachdarstellung entsprechen dem Beschlussvorschlag der Gemeinde Hellenthal. Vorlagen-Nr. 108/2015 Seite 2 Die Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal beschäftigen sich seit Jahren mit dem demographischen Wandel und dessen Auswirkung auf die verschiedenen Lebensbereiche. Im Hinblick auf den Schulbereich muss man feststellen, dass bedingt durch den Rückgang der Geburtenzahlen die Schülerzahlen deutlich zurückgehen. Daneben zwingt der Trend zu höherwertigen Schulabschlüssen, das derzeit vorgehaltene Schulsystem weiter zu entwickeln. Um die Konkurrenz um die Schüler der Sekundarstufe zu beseitigen und ein hochwertiges Schulangebot vor Ort anzubieten, wäre denkbar, eine gemeinsame Gesamtschule zu errichten. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung nachgewiesen werden kann und die Mindestgröße von 100 Schülern prognostisch für die nächsten fünf Jahre gesichert ist. Bevor mit einer entsprechenden Schulentwicklungsplanung begonnen wird, sollten die Räte der Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal der Errichtung einer Gesamtschule dem Grunde nach unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zustimmen: 1. Die Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal beschließen dem Grunde nach, eine gemeinsame Gesamtschule neu zu gründen. Hierbei sollen das städtische Gymnasium Schleiden, die Realschule Schleiden und die Hauptschule Hellenthal aufgelöst werden. 2. Die Schule soll an dem Standort Schleiden errichtet werden. Teilstandorte in den Gemeinden Hellenthal und Kall sind nicht vorgesehen. 3. Schulträger wird ein noch zu gründender Zweckverband unter finanzieller Beteiligung aller drei Kommunen. Der Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder zur Deckung der entstehenden Aufwendungen beizutragen haben, muss in der Verbandssatzung geregelt werden. Die Umlagegrundlagen werden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der Kommunen, ausgearbeitet. 4. Um die erforderlichen Verfahrensschritte qualitativ gut vorbereiten und abarbeiten zu können, ist die Neuerrichtung der Schule frühestens zum Schuljahr 2017/18 möglich. 5. Die Verwaltungen der Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal werden ermächtigt, mit der notwendigen Schulentwicklungsplanung ein Planungsbüro zu beauftragen. Soweit die Gemeinden dem Grundsatzbeschluss zustimmen, wird beabsichtigt, die Eltern zeitnah über das Schulkonzept zu informieren und eine Elternbefragung, auf der die notwendige Schulentwicklungsplanung aufbaut, durchzuführen. Vorgesehen ist, verschiedene Arbeitsgruppen zu bilden. Neben einer Arbeitsgruppe für pädagogische Inhalte, in der die Schulleitungen vertreten sein sollen, wird eine weitere Arbeitsgruppe die Finanzierung des Zweckverbandes ausarbeiten. Dieser Arbeitsgruppe sollten die Kämmerer der Kommunen angehören. Weitere Arbeitsgruppen, z.B. Durchführung der Elternbefragung, werden bei Bedarf gebildet.