Daten
Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
108/2015
23.06.2015
Vorlage erstellt:
02.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden
hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
09.06.2015 –TOP 5- beschließt der Rat:
1. Die Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal beschließen dem Grunde nach, eine gemeinsame Gesamtschule neu zu gründen. Hierbei sollen das städtische Gymnasium Schleiden,
die Realschule Schleiden und die Hauptschule Hellenthal aufgelöst werden.
2. Die Schule soll an dem Standort Schleiden errichtet werden. Teilstandorte in den Gemeinden
Hellenthal und Kall sind nicht vorgesehen.
3. Schulträger wird ein noch zu gründender Zweckverband unter finanzieller Beteiligung aller
drei Kommunen. Der Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder zur Deckung der entstehenden Aufwendungen beizutragen haben, muss in der Verbandssatzung geregelt werden.
Die Umlagegrundlagen werden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der
Kommunen, ausgearbeitet.
4. Um die erforderlichen Verfahrensschritte qualitativ gut vorbereiten und abarbeiten zu können,
ist die Neuerrichtung der Schule frühestens zum Schuljahr 2017/18 möglich.
5. Die Verwaltungen der Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal werden ermächtigt, mit der
notwendigen Schulentwicklungsplanung ein Planungsbüro zu beauftragen.
Sachdarstellung:
Im Gespräch der drei Kommunen am 27.05.2015 wurde festgelegt, noch vor der Sommerpause
einen einheitlich lautenden Beschluss zu fassen.
Der obige Beschlussvorschlag sowie die folgende Sachdarstellung entsprechen dem Beschlussvorschlag der Gemeinde Hellenthal.
Vorlagen-Nr. 108/2015
Seite 2
Die Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal beschäftigen sich seit Jahren mit dem demographischen Wandel und dessen Auswirkung auf die verschiedenen Lebensbereiche. Im Hinblick
auf den Schulbereich muss man feststellen, dass bedingt durch den Rückgang der Geburtenzahlen die Schülerzahlen deutlich zurückgehen. Daneben zwingt der Trend zu höherwertigen Schulabschlüssen, das derzeit vorgehaltene Schulsystem weiter zu entwickeln.
Um die Konkurrenz um die Schüler der Sekundarstufe zu beseitigen und ein hochwertiges
Schulangebot vor Ort anzubieten, wäre denkbar, eine gemeinsame Gesamtschule zu errichten.
Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung
nachgewiesen werden kann und die Mindestgröße von 100 Schülern prognostisch für die nächsten fünf Jahre gesichert ist.
Bevor mit einer entsprechenden Schulentwicklungsplanung begonnen wird, sollten die Räte der
Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal der Errichtung einer Gesamtschule dem Grunde nach
unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zustimmen:
1. Die Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal beschließen dem Grunde nach, eine gemeinsame Gesamtschule neu zu gründen. Hierbei sollen das städtische Gymnasium Schleiden,
die Realschule Schleiden und die Hauptschule Hellenthal aufgelöst werden.
2. Die Schule soll an dem Standort Schleiden errichtet werden. Teilstandorte in den Gemeinden
Hellenthal und Kall sind nicht vorgesehen.
3. Schulträger wird ein noch zu gründender Zweckverband unter finanzieller Beteiligung aller
drei Kommunen. Der Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder zur Deckung der entstehenden Aufwendungen beizutragen haben, muss in der Verbandssatzung geregelt werden.
Die Umlagegrundlagen werden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der
Kommunen, ausgearbeitet.
4. Um die erforderlichen Verfahrensschritte qualitativ gut vorbereiten und abarbeiten zu können,
ist die Neuerrichtung der Schule frühestens zum Schuljahr 2017/18 möglich.
5. Die Verwaltungen der Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal werden ermächtigt, mit der
notwendigen Schulentwicklungsplanung ein Planungsbüro zu beauftragen.
Soweit die Gemeinden dem Grundsatzbeschluss zustimmen, wird beabsichtigt, die Eltern zeitnah
über das Schulkonzept zu informieren und eine Elternbefragung, auf der die notwendige Schulentwicklungsplanung aufbaut, durchzuführen. Vorgesehen ist, verschiedene Arbeitsgruppen zu
bilden. Neben einer Arbeitsgruppe für pädagogische Inhalte, in der die Schulleitungen vertreten
sein sollen, wird eine weitere Arbeitsgruppe die Finanzierung des Zweckverbandes ausarbeiten.
Dieser Arbeitsgruppe sollten die Kämmerer der Kommunen angehören. Weitere Arbeitsgruppen,
z.B. Durchführung der Elternbefragung, werden bei Bedarf gebildet.