Daten
Kommune
Kall
Größe
146 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
17.04.15, 18:07
Aktualisiert
17.04.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
73/2015
30.04.2015
Vorlage erstellt:
16.04.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante .....) empfiehlt
der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat
a)
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer
Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen,
b)
die Verwaltung zu beauftragen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage - wird
nachgereicht -) ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurden die seinerzeitigen
Erweiterungsflächen des Sägewerkes (ehemalige Flächen der Deutschen Bahn AG) durch
Umwandlung bisheriger „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Bahnanlagen“ als „Gewerbliche Baufläche“ im FNP Kall dargestellt. Darüber hinaus wurde bisher keine verbindliche
Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes für diesen Bereich aufgestellt.
Um für das Gebiet unmittelbares Baurecht zu schaffen, ist es nunmehr erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Vorlagen-Nr. 73/2015
Seite 2
Das Planungsbüro wird in der Sitzung mehrere Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes an der L 204 in Kall, Trierer Straße, vorstellen.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vor, dem Rat zu empfehlen, die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ gem. § 2 Abs. 1
BauGB bzw. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB –frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Plangebiet
(wird nachgereicht) zu beschließen.