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Beschlussvorlage (Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
30.04.10, 18:34
Aktualisiert
30.04.10, 18:34
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 57/2010 Bemerkungen 11.05.2010 TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels Aktenzeichen: Datum: III 372-00 CE/Goe 29.04.2010 Bezeichnung Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime Sachverhalt: Im Rahmen der Vereinsförderung werden durch die Gemeinde Hürtgenwald die anfallenden Bewirtschaftungskosten der Vereins- und Versammlungsstätten bezuschusst. Diese Zuschussregelung soll regelmäßig überprüft werden. Dies geschah zuletzt Anfang 2007. Damals wurden folgende Objekte berücksichtigt: Objekt Schützenheim Hürtgen Bürgerhaus Brandenberg Sport- und Schützenheim Straß Schützenheim Vossenack Schützenheim Vossenack Nutzer Betrag St. Kreuz Schützenbruderschaft Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg SC Alemannia Straß 900,00 € 1.200,00 € 3.100,00 € St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack Pfadfinderschaft St. Georg - Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack 1.250,00 € Dorfgemeinschaftshaus (Saal) Vossenack Clubheim BSV Gey inkl. BSV Gey Gerätehaus und Sport-platz Gey Dorfgemeinschaftshaus St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau Großhau Sportheim Bergstein SG Germania Burgwart Tennisheim Gey Tennisclub Gey Sportheim Hürtgen FC Grenzwacht Hürtgen Sport- und Tennisheim FC Germania Vossenack Vossenack - Seite 1 von 3 - 1.250,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 2.900,00 € 1.700,00 € 2.100,00 € 1.500,00 € Sport- und Tennisheim Vossenack Schützenräume Gey (Sparkasse) Tennisclub Vossenack Forum Berinsteyn Forum Berinsteyn e.V. St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“ Musikverein „Rheinklänge“ Gey 1.000,00 € 700,00 € 1.400,00 € 23.500,00 € --------------------- GESAMT Entsprechend der Regelung werden den Vereinsstätten, bei denen die Räumlichkeiten für Veranstaltungen etc. an Dritte vermietet werden, zu 50 % der tatsächlich anfallenden sog. Bewirtschaftungskosten erstattet. Unter Bewirtschaftungskosten fallen: a) Versicherungsprämien im Zusammenhang mit dem Gebäude b) Heizkosten c) Strom- und Frischwasserkosten d) Grundbesitzabgaben (Kanal-, Müllabfuhr- und Winterdienstgebühren) e) Schornsteinfeger f) Sonstiges (Pauschalen für Nebenkosten an Dritte). Der rechnerisch ermittelte hälftige Gesamtbetrag ist auf volle 100,00 € gerundet. Für Vereinsheime, bei denen eine Vermietung nicht erfolgt, ist nach zur Zeit gleichen Gesichtspunkten eine Bezuschussung auf 2/3 der tatsächlich anfallenden Kosten festgelegt. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse wurde 2007 vom Rat auf 23.500,00 € festgesetzt und sollte auch nicht überschritten werden. Die Gemeinde Hürtgenwald muss ab dem Jahre 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Dies bedeutet, dass gegenüber der Kommunalaufsicht Konsolidierungs- und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden müssen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation führen. Gerade die freiwillgen Aufwendungen unterliegen einer besonderen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Vor diesem Hintergrund sollte für 2010 die bisherige Regelung beibehalten und im Jahr 2011 eine Neuregelung erwogen werden. Daher wird eine konkrete Abfrage der z. Zt. anfallenden Bewirtschaftungskosten für nicht erforderlich erachtet. Beschlussvorschlag: Für die Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Für das Jahr 2010 wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2007 unter Berücksichtigung der damaligen Gesichtspunkte beibehalten. Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2011 eine Neuregelung der Zuschüsse zu prüfen. - Seite 2 von 3 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) 23.500,00 € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)