Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
30.04.10, 18:34
Aktualisiert
30.04.10, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin
57/2010
Bemerkungen
11.05.2010
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
III 372-00 CE/Goe
29.04.2010
Bezeichnung
Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime
Sachverhalt:
Im Rahmen der Vereinsförderung werden durch die Gemeinde Hürtgenwald die anfallenden
Bewirtschaftungskosten der Vereins- und Versammlungsstätten bezuschusst.
Diese Zuschussregelung soll regelmäßig überprüft werden. Dies geschah zuletzt Anfang 2007.
Damals wurden folgende Objekte berücksichtigt:
Objekt
Schützenheim Hürtgen
Bürgerhaus Brandenberg
Sport- und Schützenheim
Straß
Schützenheim Vossenack
Schützenheim Vossenack
Nutzer
Betrag
St. Kreuz Schützenbruderschaft
Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg
SC Alemannia Straß
900,00 €
1.200,00 €
3.100,00 €
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
Pfadfinderschaft St. Georg
- Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack
1.250,00 €
Dorfgemeinschaftshaus
(Saal) Vossenack
Clubheim BSV Gey inkl.
BSV Gey
Gerätehaus und Sport-platz
Gey
Dorfgemeinschaftshaus
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
Großhau
Sportheim Bergstein
SG Germania Burgwart
Tennisheim Gey
Tennisclub Gey
Sportheim Hürtgen
FC Grenzwacht Hürtgen
Sport- und Tennisheim
FC Germania Vossenack
Vossenack
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1.250,00 €
1.000,00 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.900,00 €
1.700,00 €
2.100,00 €
1.500,00 €
Sport- und Tennisheim
Vossenack
Schützenräume Gey
(Sparkasse)
Tennisclub Vossenack
Forum Berinsteyn
Forum Berinsteyn e.V.
St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
1.000,00 €
700,00 €
1.400,00 €
23.500,00 €
---------------------
GESAMT
Entsprechend der Regelung werden den Vereinsstätten, bei denen die Räumlichkeiten für
Veranstaltungen etc. an Dritte vermietet werden, zu 50 % der tatsächlich anfallenden sog.
Bewirtschaftungskosten erstattet. Unter Bewirtschaftungskosten fallen:
a) Versicherungsprämien im Zusammenhang mit dem Gebäude
b) Heizkosten
c) Strom- und Frischwasserkosten
d) Grundbesitzabgaben (Kanal-, Müllabfuhr- und Winterdienstgebühren)
e) Schornsteinfeger
f) Sonstiges (Pauschalen für Nebenkosten an Dritte).
Der rechnerisch ermittelte hälftige Gesamtbetrag ist auf volle 100,00 € gerundet.
Für Vereinsheime, bei denen eine Vermietung nicht erfolgt, ist nach zur Zeit gleichen
Gesichtspunkten eine Bezuschussung auf 2/3 der tatsächlich anfallenden Kosten festgelegt.
Der Gesamtbetrag der Zuschüsse wurde 2007 vom Rat auf 23.500,00 € festgesetzt und sollte
auch nicht überschritten werden.
Die Gemeinde Hürtgenwald muss ab dem Jahre 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen
müssen. Dies bedeutet, dass gegenüber der Kommunalaufsicht Konsolidierungs- und
Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden müssen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der
Haushaltssituation führen. Gerade die freiwillgen Aufwendungen unterliegen einer besonderen
Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Vor diesem Hintergrund sollte für 2010 die bisherige Regelung beibehalten und im Jahr 2011 eine
Neuregelung erwogen werden. Daher wird eine konkrete Abfrage der z. Zt. anfallenden
Bewirtschaftungskosten für nicht erforderlich erachtet.
Beschlussvorschlag:
Für die Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse empfiehlt der Ausschuss dem Rat
folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Jahr 2010 wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2007 unter Berücksichtigung der
damaligen Gesichtspunkte beibehalten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2011 eine Neuregelung der Zuschüsse zu prüfen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
23.500,00 €
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)