Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen „Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
23.03.11, 07:43
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses  2009 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen „Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 14.12.2010 36 Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen „Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft" (511/2010) Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, be-stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2009) Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW 2004) festgestellt. a) Betriebszweig „Bodenbevorratung und – entwicklung“ Der Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ schließt das Geschäftsjahr 2009 (01.01.2009 bis 31.12.2009) mit einem Jahresgewinn in Höhe von plus 878.005,30 € ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2009 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen einzustellen. b) Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ Der Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ schließt das Geschäftsjahr 2009 (01.01.2009 bis 31.12.2009) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 231.095,60 € ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2009 und auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ablauf von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)